Intersexualität & Non-Binary: Verfahren zu Anerkennungen eines dritten Geschlechts
RE: Intersexualität: Gerichtsverfahren zur Anerkennungen eines dritten Geschlechts
Beitrag #61
Doch, doch, der Link funktioniert noch - aber hier mal ein Vollzitat:
http://www.luzernerzeitung.ch/nachrichte...72,1234099 schrieb:Weder Mann noch Frau: Wird bald ein drittes Geschlecht eingeführt?

Transpersonen fühlen sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig. | Bild: Getty
 
GESELLSCHAFT ⋅ Der Bundesrat will die Änderung des rechtlichen Geschlechts vereinfachen. Ausserdem arbeitet die Landesregierung an einem Bericht zur Einführung eines dritten Geschlechts, wie sie in Deutschland ansteht.

15. April 2018, 05:00
Tobias Bär

Nach Schätzungen des Transgender Network Switzerland leben hierzulande mindestens 40 000 Transmenschen. Bei ihnen weicht die erlebte Geschlechtsidentität vom bei der Geburt eingetragenen Geschlecht ab. Einige hundert haben sich einer operativen Geschlechtsumwandlung unterzogen. Lange war eine solche Operation oder eine Hormonbehandlung zwingende Voraussetzung für jene, die ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister ändern wollten. Heute genügt in den meisten Fällen die Bestätigung der Geschlechtsidentität durch eine medizinische Fachperson. Nötig ist aber auf jeden Fall der Gang vor ein Zivilgericht.

Künftig soll es für eine Änderung des amtlichen Geschlechts nur noch eine Erklärung gegenüber dem Zivilstandsamt brauchen. Eine entsprechende Vorlage schickt der Bundesrat noch im Frühling in die Vernehmlassung.

Bundesrat beschäftigt sich mit dem dritten Geschlecht
Das Transgender Network begrüsst zwar die angedachte Änderung. «Sie ignoriert aber den wahren Handlungsbedarf», sagt der Leiter der Rechtsberatung, Alecs Recher. Das Anliegen der Organisation lautet: Einführung eines dritten amtlichen Geschlechts. «Ein grosser Teil der Gruppe der Transpersonen identifiziert sich weder ausschliesslich als Mann noch ausschliesslich als Frau.» Ihnen würde der Staat heute mit dem binären Geschlechtssystem faktisch die Existenz absprechen.

«Auf lange Sicht führt kein Weg an der Einführung eines dritten amtlichen Geschlechts vorbei», sagt die SP-Nationalrätin Rebecca Ruiz (Waadt). «Und sei es nur, weil wir uns an andere Gesetzgebungen anpassen müssen.» Ruiz hat dabei die Entwicklung in Deutschland im Blick. Das dortige Bundesverfassungsgericht entschied im Oktober, das deutsche Personenstandsrecht müsse neben «weiblich» und «männlich» eine dritte Möglichkeit vorsehen. Ruiz sowie die grüne Basler Nationalrätin Sibel Arslan reichten in der Folge je einen Vorstoss zum Thema ein. Der Bundesrat soll aufzeigen, welche Folgen ein drittes Geschlecht hätte. Die Vorstösse wurden im Plenum noch nicht behandelt. Der Bundesrat sei aber überzeugt, dass sich die Schweiz mit der Frage eines dritten Geschlechts auseinandersetzen müsse, heisst es beim Bundesamt für Justiz. Die Regierung werde dazu einen Bericht erstellen.

Kein Verständnis dafür hat der Genfer SVP-Nationalrat Yves Nidegger, der die Vorstösse zur Einführung eines dritten amtlichen Geschlechts bekämpft: «Einmal mehr versucht Justizministerin Sommaruga, die gesellschaftspolitische Avantgarde zu bilden. Das ist aber nicht die Rolle des Gesetzgebers.» Für Intersexuelle, die sich nicht eindeutig dem weiblichen oder männlichen Geschlecht zuordnen liessen, könnten die geltenden Kategorien zwar tatsächlich ein Problem darstellen. «Diese Fälle sind aber so selten, dass kein Handlungsbedarf besteht.» Pro Jahr kämen in der Schweiz etwa 40 Kinder mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung zur Welt, schrieb der Bundesrat 2016.

Nebensächlich ist ein drittes amtliches Geschlecht auch für die Organisation Zwischengeschlecht.org. Ungleich wichtiger sei ein Verbot der «Intersex-Genitalverstümmelungen» – also der Operationen, mit denen Intersexuellen im Kindesalter ein Geschlecht zugewiesen wird.

Verzicht auf Kategorie Geschlecht kein Tabu mehr
Der Bundesrat hielt vor zwei Jahren fest, mit irreversiblen Behandlungen müsse wenn immer möglich zugewartet werden, bis das Kind alt genug sei und selber darüber entscheiden könne. Das Kinderspital Zürich hält auf Anfrage fest, entsprechende Operationen würden «grundsätzlich nur noch sehr zurückhaltend» und immer unter individueller Beurteilung des Kindswohls durchgeführt. Daniela Truffer von Zwischengeschlecht.org sagt hingegen: «Die Genitalverstümmelungen werden unverändert von der IV bezahlt und in Kinderspitälern durchgeführt.»

In den Augen von Sibel Arslan könnte ein drittes amtliches Geschlecht hier durchaus Abhilfe schaffen: «Intersex-Menschen müssten nach der Geburt nicht operiert werden, weil sie ja nicht mehr einem Geschlecht zugeordnet werden müssten.» Arslan kann sich wie Rebecca Ruiz gar einen vollständigen Verzicht auf die Eintragung eines Geschlechts im Personenstandsregister vorstellen: «Das binäre Geschlechtssystem zu hinterfragen ist auch in der Schweiz kein Tabu mehr.»
[Bild: avatar_202.jpg] „NATSUME! NATSUMEe! NATSUMEee!“ — Nyanko-Sensei en.wikipedia.org/wiki/Natsume%27s_Book_of_Friends
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RE: Intersexualität: Gerichtsverfahren zur Anerkennungen eines dritten Geschlechts - von Bonita - 16.04.2018, 20:32
(m/w/d) -> "d" schon möglich? - von mike. - 05.04.2019, 21:21

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