Beitrag #4
30.04.2018, 22:00
ein Recht vor Veröffentlichung eines Interviews dieses nochmals gegenzulesen, gibt es nicht. Jedoch muss grundsätzlich, um ein Interview zu veröffentlichen, vorab die Zustimmung des Interviewten eingeholt werden (Recht am eigenen Wort). Natürlich kann man es sich als Interviewter auch ausbedingen, dieses vor Veröffentlichung nochmals zu lesen und eventuell Korrekturen vorzunehmen. Und wenn dann das Interview anders veröffentlicht wird, als das Interview tatsächlich geführt worden ist, hat man natürlich das Recht auf Richtigstellung. Zusätzlich muss noch eine Zustimmung eingeholt werden, dass ein Foto von einem veröffentlicht wird (Recht am eigenen Bild).
An intellektuellen Background sollte es dem Autor dieses Artikels eigentlich nicht fehlen, ist er doch der Sohn von Wolf Biermann. Trotzdem erscheint der Artikel von einem der deutschen Sprache nicht sehr mächtigen Menschen geschrieben worden sein. Die Bildunterschrift lautet: "Bonni muss jederzeit damit rechnen, angegriffen zu werden. Im Gegensatz zu weibliche Prostituierten im Kurfürsten-Kiez hat sie keinen Zuhälter."
An intellektuellen Background sollte es dem Autor dieses Artikels eigentlich nicht fehlen, ist er doch der Sohn von Wolf Biermann. Trotzdem erscheint der Artikel von einem der deutschen Sprache nicht sehr mächtigen Menschen geschrieben worden sein. Die Bildunterschrift lautet: "Bonni muss jederzeit damit rechnen, angegriffen zu werden. Im Gegensatz zu weibliche Prostituierten im Kurfürsten-Kiez hat sie keinen Zuhälter."