Beitrag #4
28.08.2018, 15:10
(28.08.2018, 09:08)Patricia1975 schrieb: Die PÄ wird am zuständigen Standesamt durchgeführt, indem der Eintrag im zentralen Melderegister/Geburtenregister geändert wird. Dadurch erhältst du dann auch eine neue Geburtsurkunde. Besitzt du eine Geburtsurkunde eines öst. Standesamtes? Dann sollte dies logisch betrachtet auch möglich sein.
Andererseits ist öffentliches Recht nicht immer von Logik geprägt.
Ich würde vorschlagen, einfach bei deinem zust. Gemeinde-/Standesamt anzurufen!
Recht ist niemals von Logig geprägt glaub mir ich arbeite in der Steuerberatung ich weis von was ich spreche