Beitrag #13
13.09.2018, 20:15
wenn überhaupt, wird es beim Versuch bleiben.
Der VfGH führt in seinem Erkenntnis vom Dezember 2017 ausdrücklich an: „Die gesetzliche Trennung verschiedengeschlechtlicher und gleichgeschlechtlicher Beziehungen in zwei unterschiedliche Rechtsinstitute verstößt damit gegen das Verbot des Gleichheitsgrundsatzes, Menschen auf Grund personaler Merkmale wie hier der sexuellen Orientierung zu diskriminieren.“
Der VfGH führt in seinem Erkenntnis vom Dezember 2017 ausdrücklich an: „Die gesetzliche Trennung verschiedengeschlechtlicher und gleichgeschlechtlicher Beziehungen in zwei unterschiedliche Rechtsinstitute verstößt damit gegen das Verbot des Gleichheitsgrundsatzes, Menschen auf Grund personaler Merkmale wie hier der sexuellen Orientierung zu diskriminieren.“