VfGH: "Ehe für alle" ab 1.1.2019 möglich
RE: VfGH: "Ehe für alle" ab 1.1.2019 möglich
Beitrag #25
(13.10.2018, 16:07)Tammy1 schrieb: Ich dachte schon, bei uns in Deutschland hätte das mit der Ehe für alle lange gedauert und dass die Zwangstrennung bei Geschlechtsangleichung nach Eheschließung auch erst jetzt bei euch de facto verschwunden ist, verwundert mich. [hier gekürzt]
Ich wiederhole mich. Auch in Österreich ist die Zwangsscheidung vor der Genehmigung der Personenstandsänderung seit einige Jahren Geschichte, seit 12 Jahren, um präzise zu sein. Das musste allerdings auch gegen den Widerstand des Innenministeriums vor Gericht durchgesetzt werden: VfGH, Erkenntnis vom 8.6.2006, VfSlg 17849/2006 (verlinkt nur RIS-Rechtssatzdokument). Der damals als gesetzwidrige (und nicht einmal sauber kundgemachte) Verordnung aufgehobene "Transsexuellen-Erlass" des BMI von 1996 stammte übrigens aus der Ära des sozialdemokratischen Bundesministers Caspar Einem (und war zu seiner Zeit vielleicht sogar ein gewisser Fortschritt).
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