Beitrag #16
15.01.2019, 21:42
Befangenheit kann man in der Sache allen unterstellen. Ist ja nicht, daß es etwas wie Kastrationsangst nicht gäbe.
Fragt sich nur, welche Art von Evidenz als gültig angesehen werden sollte -?
Man könnte mir ja auch unterstellen, ich sei prä-op gar nicht orgasmusfähig gewesen.
Fragt sich nur, welche Art von Evidenz als gültig angesehen werden sollte -?
Man könnte mir ja auch unterstellen, ich sei prä-op gar nicht orgasmusfähig gewesen.