Beitrag #2
23.01.2019, 21:28
(23.01.2019, 20:34)mike. schrieb: würde ich eine HRT bekommen (Gutachten vom Psyhologen und HRT (E2 und P4) vom Arzt)
Käme auf den Psycho und den Arzt an.
Es gibt ja nun auch Genderqueers, Crossgenders, Nonbinaries u.a., die psychologische und medizinische Behandlungen in Anspruch nehmen. Es wäre gut, wenn das denen schon klar wäre.
Zitat:würde es lt. österr. Recht bzw TS-Gesetz funktionieren?
Das TSG käme erst dann ins Spiel, wenn es um eine Vornamensänderung und/oder Personenstandsänderung ginge. Welche Du ja nicht möchtest.