Beitrag #98
01.06.2019, 08:48
zitat § 45b PStG
"(1) Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung können gegenüber dem Standesamt erklären, dass die Angabe zu ihrem Geschlecht in einem deutschen Personenstandseintrag durch eine andere in § 22 Absatz 3 vorgesehene Bezeichnung ersetzt oder gestrichen werden soll. Liegt kein deutscher Personenstandseintrag vor, können sie gegenüber dem Standesamt erklären, welche der in § 22 Absatz 3 vorgesehenen Bezeichnungen für sie maßgeblich ist, oder auf die Angabe einer Geschlechtsbezeichnung verzichten..."
da keine entsprechende einschränkung oder endgültige festlegung enthalten ist, kann der eintrag im nachhinein auch wieder geändert werden. allerdings… wird man im standesamt wohl spätestens beim dritten mal schief angeguckt werden .
übrigens besteht auch die möglichkeit, direkt beim ersten mal auf m/w korrigieren zu lassen, „divers“ ist kein muss. was der grund ist, warum das gesetz stark von m/w-ts genutzt wird zur PÄ/NÄ. allerdings ist das dem innenministerium auch schon aufgefallen und es wird versucht, mit anweisungen u.ä. die standesämter davon abzuhalten, das gesetz so anzuwenden, wie es geschrieben ist, sprich: m/w-ts die nutzung zu verweigern. ohne rechtliche grundlage. deswegen kann es dem gesetzgeber in D nach -zig jahren nix-tun auf einmal gar nicht schnell genug gehen mit einer „reform“ des TSG. kann ja nicht sein, das die leute einfach so und ohne jegliche schikanen das tun, was für sie richtig ist und das auf existenzieller ebene...
nebenbei würde ich nicht darauf wetten, das die kommende gesetzesreform es noch einfacher macht, als es gerade möglich ist. von daher… würde ich es mit der PÄ/NÄ zwar nicht eilig haben, aber zeit verschenken würde ich wiederum nun auch nicht.
"(1) Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung können gegenüber dem Standesamt erklären, dass die Angabe zu ihrem Geschlecht in einem deutschen Personenstandseintrag durch eine andere in § 22 Absatz 3 vorgesehene Bezeichnung ersetzt oder gestrichen werden soll. Liegt kein deutscher Personenstandseintrag vor, können sie gegenüber dem Standesamt erklären, welche der in § 22 Absatz 3 vorgesehenen Bezeichnungen für sie maßgeblich ist, oder auf die Angabe einer Geschlechtsbezeichnung verzichten..."
da keine entsprechende einschränkung oder endgültige festlegung enthalten ist, kann der eintrag im nachhinein auch wieder geändert werden. allerdings… wird man im standesamt wohl spätestens beim dritten mal schief angeguckt werden .
übrigens besteht auch die möglichkeit, direkt beim ersten mal auf m/w korrigieren zu lassen, „divers“ ist kein muss. was der grund ist, warum das gesetz stark von m/w-ts genutzt wird zur PÄ/NÄ. allerdings ist das dem innenministerium auch schon aufgefallen und es wird versucht, mit anweisungen u.ä. die standesämter davon abzuhalten, das gesetz so anzuwenden, wie es geschrieben ist, sprich: m/w-ts die nutzung zu verweigern. ohne rechtliche grundlage. deswegen kann es dem gesetzgeber in D nach -zig jahren nix-tun auf einmal gar nicht schnell genug gehen mit einer „reform“ des TSG. kann ja nicht sein, das die leute einfach so und ohne jegliche schikanen das tun, was für sie richtig ist und das auf existenzieller ebene...
nebenbei würde ich nicht darauf wetten, das die kommende gesetzesreform es noch einfacher macht, als es gerade möglich ist. von daher… würde ich es mit der PÄ/NÄ zwar nicht eilig haben, aber zeit verschenken würde ich wiederum nun auch nicht.
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"Gender/Sex Identity" oder auch:
"Die Geschichte vom Regenbogen, der dachte, er wäre ein Halbkreis...."
Inter/Nonbinary?
pbs.twimg.com/media/DSkEWChWAAAu-FQ.jpg
"Gender/Sex Identity" oder auch:
"Die Geschichte vom Regenbogen, der dachte, er wäre ein Halbkreis...."
Inter/Nonbinary?
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