Beitrag #22
23.08.2019, 12:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.08.2019, 12:06 von Bonita.)
(22.08.2019, 11:46)Sunburst schrieb:Ja, erwischt, die Anführungszeichen hab ich da vergessen; Weil, verklagt wird wohl niemand, nur wird sich das alsbald in der allgemeinen Sprache niederschlagen, wenn es von den Anlaufstellen/Behandlern/Behörden usw usf so wie lt ICD (oder DSM) verwendet wird - diejenigen, die sich (noch) transsexuell (oder Frau/Mann mit transsexuellem Hintergrund) etc pp nennen, werden dann halt "aussterben" dürfen(22.08.2019, 04:30)Bonita schrieb: Blöd halt, dass "Transsexualität" (ICD V F64.0, https://icd.who.int/browse10/2016/en#/F64.0 ) ab 2022 ( https://www.dimdi.de/dynamic/de/klassifi...cd/icd-11/ ) nicht mehr so heißen darf
Darf? Verklagte mich bei Zuwiderhandlung die WHO?
(22.08.2019, 11:46)Sunburst schrieb: Bin ich dann "Inkongruent"? Oder müßte das in gendergerechter Sprache nicht "Inkongruierende" lauten?Ui, "Inkongruierende", Gender-Gedöns und so...
Sooooo viele Fragen...
„NATSUME! NATSUMEe! NATSUMEee!“ — Nyanko-Sensei en.wikipedia.org/wiki/Natsume%27s_Book_of_Friends