Beitrag #5
23.01.2020, 15:08
(22.01.2020, 14:19)Rina schrieb: Wollte einmal nachfragen ob es einen besseren weg gibt ?
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__45b.html
Es gibt absolut keinen Grund, ein Verfahren nach dem TSG einzuleiten. Es wäre auch ziemlich dumm, es zu tun, wenn man seine Rechte kennt.
Auf zum Standesamt, ob mit oder ohne Attest!
Standesbeamte machen sich strafbar, wenn sie die PÄ/VÄ nach 45b PStG verweigern.
~ Schônheit, Weisheit, Stârke ~