Beitrag #6
23.01.2020, 16:02
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__45b.html
Absatz 1: "Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung können gegenüber dem Standesamt erklären, dass die Angabe zu ihrem Geschlecht in einem deutschen Personenstandseintrag durch eine andere in § 22 Absatz 3 vorgesehene Bezeichnung ersetzt oder gestrichen werden soll."
§ 22 Absatz 3
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__22.html
(3) Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so kann der Personenstandsfall auch ohne eine solche Angabe oder mit der Angabe „divers“ in das Geburtenregister eingetragen werden.
Das heißt entweder "kein weiblich und männlich" oder man bekommt "divers" !
Absatz 1: "Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung können gegenüber dem Standesamt erklären, dass die Angabe zu ihrem Geschlecht in einem deutschen Personenstandseintrag durch eine andere in § 22 Absatz 3 vorgesehene Bezeichnung ersetzt oder gestrichen werden soll."
§ 22 Absatz 3
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__22.html
(3) Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so kann der Personenstandsfall auch ohne eine solche Angabe oder mit der Angabe „divers“ in das Geburtenregister eingetragen werden.
Das heißt entweder "kein weiblich und männlich" oder man bekommt "divers" !