Beitrag #9
24.01.2020, 12:40
(nicht nur) das rundschreiben vom bmi ist gerichtlich zerpflückt worden (noch nicht rechtskräftig)
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/muens...91216.html
"Die Regelung des § 45b PStG ist einer verfassungskonformen Auslegung zugänglich, welche das allgemeine Selbstbestimmungsrecht, hier speziell des Recht der sexuellen Selbstbestimmung, ausreichend berücksichtigt. Der Wortlaut des § 45b PStG lässt die vorstehende, weite (verfassungskonforme) Auslegung, allein begründet auf dem nachhaltig subjektiv empfundenen Geschlecht, ohne weiteres zu. Eine entsprechende Auslegung erscheint, auch vor dem Hintergrund der ergänzenden Regelungen des TSG, geboten und angemessen."
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/muens...91216.html
"Die Regelung des § 45b PStG ist einer verfassungskonformen Auslegung zugänglich, welche das allgemeine Selbstbestimmungsrecht, hier speziell des Recht der sexuellen Selbstbestimmung, ausreichend berücksichtigt. Der Wortlaut des § 45b PStG lässt die vorstehende, weite (verfassungskonforme) Auslegung, allein begründet auf dem nachhaltig subjektiv empfundenen Geschlecht, ohne weiteres zu. Eine entsprechende Auslegung erscheint, auch vor dem Hintergrund der ergänzenden Regelungen des TSG, geboten und angemessen."
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"Gender/Sex Identity" oder auch:
"Die Geschichte vom Regenbogen, der dachte, er wäre ein Halbkreis...."
Inter/Nonbinary?
pbs.twimg.com/media/DSkEWChWAAAu-FQ.jpg
"Gender/Sex Identity" oder auch:
"Die Geschichte vom Regenbogen, der dachte, er wäre ein Halbkreis...."
Inter/Nonbinary?
pbs.twimg.com/media/DSkEWChWAAAu-FQ.jpg