Namens-Personenstand Änderung ( DE )
RE: Namens-Personenstand Änderung ( DE )
Beitrag #12
(24.01.2020, 16:19)Rina schrieb: Also ich habe mich schon entschieden, ich warte auf´s neue Gesetz.. ^^
Der derzeitige Kuddelmuddel ist das (ziemlich) neue deutsche Gesetz. Ich weiß nicht, ob da eine weitere Änderung geplant ist - und ob es realistisch ist, dass sie auch beschlossen wird.

Ich unterstütze jeden Wunsch nach einer Änderung und Erleichterung der rechtlichen Situation für transsexuelle Menschen in Deutschland.

Aber ich glaube nicht, dass man § 45b dt. PStG zu einem Surrogat für das komplizierte, teure und zunehmend als schikanös empfundene TSG-Verfahren uminterpretieren kann. Jede regelkonforme juristische Auslegung (nach Wortlaut, logisch-systematischem Zusammenhang, nachweisbaren Absichten des Gesetzgebers...) führt meiner Meinung nach zum selben Ergebnis: eine Spezialbestimmung für intersexuelle Menschen.

Was für die sogenannte verfassungskonforme Interpretation (die eigentlich keine Auslegungsmethode sondern eine Zweifelsregel bei zwei oder mehreren Bedeutungsvarianten eines Gesetzes ist) spricht, ist die Tatsache, dass § 45b Intersexuelle vergleichsweise und damit möglicherweise gleichheitswidrig gegenüber Transsexuellen bei VÄ und PÄ begünstigt (kein doppelter Gutachter-Hürdenlauf, niedrigere Kosten, Standesamt statt Amtsgericht) und damit zweitere unzulässig diskriminiert.

Das werden wohl die (Verfassungs-) Gerichte klären müssen.
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