Beitrag #13
25.01.2020, 19:27
(24.01.2020, 12:40)Falling Snow schrieb: (nicht nur) das rundschreiben vom bmi ist gerichtlich zerpflückt worden (noch nicht rechtskräftig)Eine sehr interessante und progressive Entscheidung des Amtsgerichts Münster, die einige Argumente für die erleichterte VÄ und PÄ auch von Transsexuellen liefert. Ich hoffe, dass sich das durchsetzt.
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/muens...91216.html
"Die Regelung des § 45b PStG ist einer verfassungskonformen Auslegung zugänglich, welche das allgemeine Selbstbestimmungsrecht, hier speziell des Recht der sexuellen Selbstbestimmung, ausreichend berücksichtigt. Der Wortlaut des § 45b PStG lässt die vorstehende, weite (verfassungskonforme) Auslegung, allein begründet auf dem nachhaltig subjektiv empfundenen Geschlecht, ohne weiteres zu. Eine entsprechende Auslegung erscheint, auch vor dem Hintergrund der ergänzenden Regelungen des TSG, geboten und angemessen."
Allerdings sollte man nicht übersehen, dass Gegenstand des Verfahrens hier eine PÄ von "weiblich" auf "divers" war, die das Standesamt, aus welchen Gründen auch immer, anscheinend nicht ohne "Schubser" durch das ihm hier vorgesetzte Amtsgericht genehmigen wollte.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -