Beitrag #17
07.02.2020, 15:08
(03.02.2020, 22:20)Falling Snow schrieb: [hier gekürzt] eine PÄ/NÄ per ärztliches attest/eidesstattliche versicherung ist damit spätestens seit dem gerichtsbeschluss (bezüglich des empfundenen geschlechts) auch für m/w-ts möglich.Die Unschlüssigkeit liegt m.E. in zwei Punkten begründet:
und das TSG somit obsolet.
falls das rechtlich nicht schlüssig sein sollte, bitte ich um korrektur.
- Wenn die deutsche Gesetzgebung das TSG überflüssig machen wollte, warum hat sie es dann nicht einfach gleichzeitig aufgehoben (Auslegung nach dem logisch-systematischen Zusammenhang)?
- Warum verwendet sie in § 45b dt. PStG einen Begriff ("Variante(n) der Geschlechtsentwicklung"), der im gegebenen Zusammenhang regelmäßig als eine Art (erweitertes) Synonym für Intersexualität verstanden wird (z.B. vom Verfassungsgerichtshof in VfSlg 20258/2018) (Wortinterpretation)?
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -