Datenweitergabe bei Personenstands/Namensänderung
RE: Datenweitergabe bei Personenstands/Namensänderung
Beitrag #2
(27.02.2020, 08:48)Atellana schrieb: ... die sind doch irgendwie gekoppelt, oder? Und das Finanzamt kennt auch meine Bank- und Spar-Konten (wobei da auch uralte Kreditkonten drinstehen, die schon längst abbezahlt sind).
Jain, die wissen dann alles von Dir, wenn sie grade mal was Gröberes von Dir wollen und Du nicht reagierst, dann kann resp darf da ein bisserl jeweils übern jeweiligen Tellerrand geschaut werden, sonst nicht.

Aber im Grunde müsstest Du zu jeder eigenständig agierenden Behörde gehen bzw dieser schreiben, dass sich Dein Name (und/oder Dein Geschlecht) geändert hat; Dass viele davon das dann mit dem zentralen Melderegister gegenchecken ist anzunehmen.


(27.02.2020, 08:48)Atellana schrieb: ... Und alles, wo ich mich mit der Bürgerkarte/Handysignatur anmelde, hängt doch auch zusammen?
Rein theoretisch sollte das so sein, das läuft ja mit der ZMR-Datenbank. Dennoch sollte zumindest bei der aktuellen Bank bzw bei allen wo Du was am Laufen hast mit der/dem Kundenservice/Berater/in gesprochen werden bzw auf Nachfrage die entsprechenden Dokumente vorgelegt werden.


(27.02.2020, 08:48)Atellana schrieb: ... Und dann die 3000 Kundenkonten, die ich habe, genügt da eine eMail, wo ich ihnen den neuen Vornamen mitteile, oder brauchen die "Beweise"?

Gibt es eigentlich einen Beweis für den Namenswechsel, soweit ich das bisher verstanden habe, bekomme ich ja nur alle Dokumente mit dem neuen Namen, und nirgends steht "formerly known as ...".
Die meisten "Privaten" stellen das vermutlich ohne "Beweise" um, und wenn die nach einem Dokument fragen, dann eben eines der neuen Dokumente (Geburtsurkunde, Ausweis/e, Meldeauskunft, ...) herzeigen bzw Kopie senden.
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RE: Datenweitergabe bei Personenstands/Namensänderung - von Bonita - 27.02.2020, 11:07

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