Beitrag #18
12.05.2020, 14:26
Hey,
ich bräuchte etwas Hilfe oder einen Rat..
-habe die Namens-Personenstand Änderung vor Wochen beantragt, nun kam die
erste Nachricht von Amtsgericht bezüglich der Verfahrenskostenhilfe,
- es wurde festgelegt das ich 183€ Monatlich zu zahlen habe was laut Brief die 1.Instanz des Verfahrenskostenhilfe ist,
ich habe einen Einkommen von 28€ täglich ! (Arzt kosten, Medikamente, Fahrtkosten, dinge wie Haar Entfernung
sind nicht günstig aber notwendig, besonders im Intim bereich ! wegen der Gaop,
muss ich das nun wirklich hin nehmen ? nur weil ich ein einkommen habe soll ich das auch zahlen können ?
innerhalb von einen Monat kann ich Beschwerde einreichen, kennt sich hier vielleicht jemand besser aus als wie ich ?
weiß nicht weiter.. keinen Ahnung wie das gehen soll
als Grund steht dabei : Ihm ( besonderst IHM, was für Wi''ser ) steht daher Verfahrenkostenhilfe gemäß § 4 Abs. 1 TSG i.V.m. § 76 Abs. 1 FamFG und §§ 114 bis 120 ZPO zu. What the FUUUUUUCK !! ich hab doch schon Depressionen
ich bräuchte etwas Hilfe oder einen Rat..
-habe die Namens-Personenstand Änderung vor Wochen beantragt, nun kam die
erste Nachricht von Amtsgericht bezüglich der Verfahrenskostenhilfe,
- es wurde festgelegt das ich 183€ Monatlich zu zahlen habe was laut Brief die 1.Instanz des Verfahrenskostenhilfe ist,
ich habe einen Einkommen von 28€ täglich ! (Arzt kosten, Medikamente, Fahrtkosten, dinge wie Haar Entfernung
sind nicht günstig aber notwendig, besonders im Intim bereich ! wegen der Gaop,
muss ich das nun wirklich hin nehmen ? nur weil ich ein einkommen habe soll ich das auch zahlen können ?
innerhalb von einen Monat kann ich Beschwerde einreichen, kennt sich hier vielleicht jemand besser aus als wie ich ?
weiß nicht weiter.. keinen Ahnung wie das gehen soll
als Grund steht dabei : Ihm ( besonderst IHM, was für Wi''ser ) steht daher Verfahrenkostenhilfe gemäß § 4 Abs. 1 TSG i.V.m. § 76 Abs. 1 FamFG und §§ 114 bis 120 ZPO zu. What the FUUUUUUCK !! ich hab doch schon Depressionen