Beitrag #4
07.12.2021, 12:53
(05.12.2021, 17:21)antonia schrieb: Muss zugeben ich würde eine Lösung wie in Österreich besser finden. Wo man mit einer Bestätigung vom Psychologen den Eintrag ändern kann.
Bin persönlich dagegen, dass man den Eintrag einfach mittels Selbstauskunft ändert.
Ein "Zustand der sexuellen Gesundheit", wie etwa die Geschlechtsinkongruenz bei Jugendlichen und Erwachsenen, ist, wenn notwendig und erforderlich, medizinisch festzustellen und gegebenenfalls zu ändern.
Für die Feststellung dieses Zustandes ist kein Psychologe oder Psychotherapeut notwendig, da der Zustand einer Geschlechtsinkongruenz keine psychische Störung oder Krankheit ist.
Transsexualität, die unter F64.0 in der Gruppe der psychischen Störungen gem. ICD 10 gelistet ist (bald war), ist weder von Psychologen, Psychotherapeuten oder Psychiater direkt feststellbar. Sie ist eine Selbstauskunft, die nach einem Ausschlussverfahren anderer psychischer Störungen geglaubt werden muss. Da es die Diagnose F64.0 in Zukunft nicht mehr geben wird, ist der Umweg über Psy* Berufe eine unnötige Schikane, bei der Geisteskrankheit unterstellt wird.
Insbesondere in Hinblick zum ICD 11, der nächstes Jahr gültig wird, ist eine Personenstandsänderung durch Selbstauskunft nahe liegend und auch für Österreich zu fordern.