D queerer Koalitionsvertrag
RE: D queerer Koalitionsvertrag
Beitrag #6
Rainbow 
es wird sicherlich nicht verboten werden, bei bedarf eine psych. "beratung" in anspruch zu nehmen. ebenjene als verpflichtend vorzugeben ist allerdings ein übergriffig-pauschales absprechen der eigenverantwortlichkeit.
 
zumindest in D gibt es ein patientenrechte-gesetz, welches u.a. den patienten das recht auf selbstbestimmung zugesteht, sprich: das eine medizinische maßnahme (wodrunter auch der psychokram fällt) nur nach erfolgter einwilligung des patienten erfolgen darf.
 
eine pflicht ist damit nicht bzw. nur mit hintertürchen vereinbar (wie jahrzehntelang vom mdk praktiziert). inwieweit eine nicht-medizinische beratungspflicht z.b. bei peer-groups, qualifizierte beratungsstellen o.ä. rechtlich umsetzbar ist, sei dahingestellt. die übergriffigkeit wäre dieselbe.

ein gutachter hat mal zu mir gesagt, die leute müssten vor sich selbst beschützt werden. wer mit dieser einstellung kein problem hat, ist teil des problems.
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"Gender/Sex Identity" oder auch:
"Die Geschichte vom Regenbogen, der dachte, er wäre ein Halbkreis...."

Inter/Nonbinary?
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D queerer Koalitionsvertrag - von Falling Snow - 25.11.2021, 18:09
RE: D queerer Koalitionsvertrag - von Sopherl - 02.12.2021, 18:37
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