Beitrag #2
06.04.2023, 14:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.04.2023, 14:35 von Bonita.)
(06.04.2023, 13:27)Mermaid991100 schrieb: Wollte mich nur mal erkundigen und fragen, wie das nun ist, wenn man als Transperson nun eine "offizielle" (behördliche) Personenstands- und Vornamens-Änderung gemacht hat. Gilt man dann noch bzw. muss man sich weiterhin, als Transperson (TG/TS/Transfrau/...) bezeichnen, oder ist man dann wirklich "auf dem Papier" weiblich, da das nun bei mir offiziell steht. (Wie ich es mir schon so lange gewünscht habe!)
Bisschen irritierend, Deine Frage/n, wozu hast Du denn die Personenstands- und Namens-Änderung/en machen lassen? Du wolltest ja ganz nach Deinem Wunsch nicht mehr den vorherigen/alten "Geschlechts"-Eintrag, also "m", beim Staat haben - jetzt hast Du den/einen anderen, eben "w", und bist hoffentlich damit zufrieden...
Überall, wo Du vorher als "m" mit den persönlichen Daten geführt/gespeichert warst, darfst Du es jetzt eben mit "w" verlangen - bei Ämtern/Behörden sowieso, weil Du ab jetzt behördlich als weiblich bzw Frau geführt/gespeichert bist - aber auch im privaten Bereich, da bist Du jetzt eben "Frau" Mermaid und nicht mehr "Herr" Sowieso...
Als trans Frau oder Person oder Transgender etc pp kannst/darfst Du Dich unabhängig von den Änderungen trotzdem weiterhin bezeichnen bzw könnte es Dir trotz behördlichen Änderungen passieren, dass Leute, die von diesen Änderungen nichts wissen, Dich (weiterhin) als solche sehen/ansprechen (im schlimmsten Fall tun es manche Leute auch, obwohl sie über die Änderungen bescheid wissen)...
(06.04.2023, 13:27)Mermaid991100 schrieb: "Lichtbildausweise" und Co, muss ich dann noch extra beantragen, sobald ich die amtliche Bestätigung habe, dass ich nun "weiblich" bin UND meinen neuen VN habe.
...
Auch will ich nur wissen, was erhalte ich dann wirklich per Post, wenn dieser Antrag erledigt ist?: Neue Geburtsurkunde und/oder Meldezettel und/oder reine Bestätigung mit der man dann die ganzen Dokumente neue ausstellen lassen kann?
Wenn bei Behörden/Ämtern etwas erledigt wird, bekommt man als Betroffene/r zu dem Vorgang meist einen Bescheid, jedenfalls auch bei Namensänderung/en; Seit es liberalere Gesetze bzw Vorschriften in Ö gibt, genügt idR nur noch die neue Geburtsurkunde und/oder die neue Melde-Bestätigung (beides erhältst Du auf Deinem Standesamt bzw Magistrat, ev musst Du warten, bis der NÄ-Bescheid eingetroffen ist), mit der/denen Du alle anderen Dokumente und Ausweise bei den jeweiligen Stellen ändern lassen kannst, im Zweifel den NÄ-Bescheid mitnehmen; Tipp: Die aktuellen Fotos für den neuen Reisepass bzw Personalausweis werden auch für die eCard verwendet (die man ja auch neu bestellen kann, falls da eine mit zwar neuen Daten aber altem Foto automatisch zugeschickt wird)...
Alles Gute und Liebe!
„NATSUME! NATSUMEe! NATSUMEee!“ — Nyanko-Sensei en.wikipedia.org/wiki/Natsume%27s_Book_of_Friends