Selbstauffassung NACH Personenstand-/VN-Wechsel
RE: Selbstauffassung NACH Personenstand-/VN-Wechsel
Beitrag #4
(06.04.2023, 15:21)Mermaid991100 schrieb: Das mit den Dokumenten ist mir eher noch verständlich. D.h. wenn ich dich verstehe, erhalte ich in den nächsten wochen "nur" eine Bescheid, mitdem ich dann meldezettel und Geburtsurkunde extra beantragen muss? Der Beamte gab mir nur heute (vorab) einen Art Meldezettel, mit dem neuen GEschlecht aber noch mit dem alten Namen. Ich hab ihn so verstanden, dass der MZ nur provisorisch ist. Aber da ich kaum Luft bekam (FFP2.Maske) und es im Raum durch viele KLeinkinder so voll war, hab ich ihn nicht klar verstanden.

Naja, wie ich vorher schon meinte: die PÄ ("neues" Geschlecht) ist schon erledigt und im System eingepflegt, aber noch nicht die NÄ, weil die noch nicht rechtsgültig ist - das wird sie erst, nachdem Du den NÄ-Bescheid erhalten hast (und es keinen Ein- bzw Wider-Spruch gibt);

Auch gibt es nach dem Bescheid-Erhalt die Möglichkeit eines Rechtsmittel-Verzichtes Deinerseits, was bedeutet, Du teilst der Behörde mit, dass Du auf Dein Recht (auf Ein- bzw Wider-Spruch) verzichtest und dadurch wird der behördliche Vorgang bzw der Bescheid (schneller) rechtsgültig - weil dieses Rechtsmittel ja auch eine bestimmte Frist hat (gewöhnlich hat man einen Monat Zeit, gegen einen Bescheid Rechtsmittel zu erheben)...
[Bild: avatar_202.jpg] „NATSUME! NATSUMEe! NATSUMEee!“ — Nyanko-Sensei en.wikipedia.org/wiki/Natsume%27s_Book_of_Friends
WWW
Zitat



Nachrichten in diesem Thema
RE: Selbstauffassung NACH Personenstand-/VN-Wechsel - von Bonita - 06.04.2023, 17:24

Gehe zu: