Beitrag #2
08.03.2024, 10:23
Hallo Kai!
Die "psychiatrische Kontrolluntersuchung" passiert grundsätzlich im Rahmen der psychiatrischen Stellungnahme.
Wenn Du dir das Diagramm vom Ministerium anschaust - z.B. auf der Seite von Queermed (ganz unten) - sind da ja eigentlich 5 Stellungnahmen eingezeichnet. In der Praxis macht man aber die Stellungnahmen fürs grundsätzliche "trans sein" gleichzeitig mit denen für die HRT, damit sind es nur drei. Die "psychiatrische Kontrolluntersuchung" ist die Stellungnahme, in der der Psychiater schreibt, dass es OK ist, wenn Du HRT machst - dafür musst Du ihm eine andere Stellungnahme zeigen, in der das auch schon drin steht.
Jetzt kannst Du dir grundsätzlich schon mal beginnen, Termine zu suchen. Wie es weiter geht, hängt davon ab, bei wem Du die HRT machst:
Die "psychiatrische Kontrolluntersuchung" passiert grundsätzlich im Rahmen der psychiatrischen Stellungnahme.
Wenn Du dir das Diagramm vom Ministerium anschaust - z.B. auf der Seite von Queermed (ganz unten) - sind da ja eigentlich 5 Stellungnahmen eingezeichnet. In der Praxis macht man aber die Stellungnahmen fürs grundsätzliche "trans sein" gleichzeitig mit denen für die HRT, damit sind es nur drei. Die "psychiatrische Kontrolluntersuchung" ist die Stellungnahme, in der der Psychiater schreibt, dass es OK ist, wenn Du HRT machst - dafür musst Du ihm eine andere Stellungnahme zeigen, in der das auch schon drin steht.
Jetzt kannst Du dir grundsätzlich schon mal beginnen, Termine zu suchen. Wie es weiter geht, hängt davon ab, bei wem Du die HRT machst:
- Transambulanz oder niedergelassene*r Ärzt*in mit Kassenvertrag: Du gibst dort eine Kopie der Stellungnahmen ab. Die Praxis kümmert sich um die Zulassung und stellt erst dann ein Rezept aus.
- Wahlärzt*in: Du zeigst die Stellungnahmen her und lässt dir ein Rezept ausstellen. Dann schickst Du Stellungnahmen, Rezept und einen Hormonstatus (wird im Rahmen des HRT-Anfangs sowieso gemacht) an die zuständige Kassa und übst dich in Geduld.