Personenstandsänderung ohne GaOP?
RE: Personenstandsänderung ohne GaOP?
Beitrag #33
(01.12.2012, 15:26)Mike-Tanja schrieb:
Keine aus der Praxis, wie man weiß. Ich komme gerne mal zu einer mit, falls meine Unterstützung gebraucht wird.

Nun, ich habe so einige einschlägige Erfahrungen mit ChefärztInnen. Da rennst oftmals gegen eine Gummiwand. So macnhe Betroffene könnte Dir das einen Roman erzählen.

(01.12.2012, 15:26)Mike-Tanja schrieb:
Aber Kostenübernahmen sind bei ASVG-Pflichtleistungen wie Krankenbehandlungen im Grund keine kollektive Verhandlungssache. Sie sind individuell einklagbar.

Und woher sollen die Betroffenen das Geld nehmen um das einzuklagen? Wer übernimmt das Prozesskostenrisiko? Wie lange sollen sie warten?

Ich weiß von Prozessen die von der KK gewonnen wurden, obwohl es einschlägige EuGH- und EGMR-Urteile gibt, die zugunsten der Kläger gesprochen hätten.

(01.12.2012, 15:26)Mike-Tanja schrieb:

Und ich weiß ein bisserl was über Leistungsstreitverfahren nach dem Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz (nicht nur aus der Theorie sondern aus fünf Monaten am Arbeits- und Sozialgericht Wien während meiner Gerichtspraxis). Jede/r Vorsitzende dort wird die/den Vertreter/in der Krankenkasse mit dem nassen Fetzen aus dem Gerichtssaal jagen (bevor der Senat der Klage stattgibt), wenn sie/er als Beweis für die fehlende Notwendigkeit einer gaOP zur Besserung des Gesundheitszustands einer Transfrau den Ausdruck eines Postings mit der Meinung eines/einer gewissen Mike-Tanja (Selbstbezeichnung: Transvestit) im Forum community.transgender.at vorlegt. Wink

Nun erstens kenne ich dezidiert eine Aussage eienr Chefärztin einer GKK, die der Ansicht ist, dass "psychische Probleme" wie sie aus unbehandelter TS entstehen, nicht durch OP´s, sondern konventionell psychiatrisch, also mittels Psychopharmaka, stationären Aufenthalten auf psychiatrischen Abteilungen oder Klinike, oder mittels psychischer Rehab und dergleichen, behandelt werden sollten.

Ich würde nicht dafür die Hand ins Feuer legen, dass eine TS ihr Recht auf Kostenübernahme einer GA-OP einklagen kann und gewinnt.

(01.12.2012, 15:26)Mike-Tanja schrieb:
Und auch bei irgendwelchen politischen Verhandlungen über die Frage wäre das nichts anderes als ein peinliches Zeichen für Argumentationsnotstand. Da würde ich mich an Angelikas Stelle gelassen zurücklehnen und mein Gegenüber anlächeln. Soll ich noch eine passende Erwiderung formulieren?

Offen gesagt, mir könnte es sogar egal sein ob das in Zukunft noch bezahlt wird oder nicht. Ich bin durch alles durch. Aber ich mache mir Sorgen um jene die nach mir kommen und diese Kostenübernahmen brauchen.
Zitat



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