Beitrag #116
19.03.2017, 07:09
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.03.2017, 09:07 von Bonita.)
Anscheins sind vor diesen USA-juristisch/exekutiven Praktiken ja nicht einmal CIS-Frauen sicher, welche - wie Tanja schon meinte - kein/gutes Passing haben...
Wie ist das dann im Extremfall, also eine Trans-Frau (noch) ohne GaOP wzB Chiara zeigt den USA-BeamtInnEn ihre Ausweise, die auf weibliche Person und Namen ausgestellt sind, allerdings auch ausländische sind - und eine Beamtin wird dazu verdonnert sie dann im noch bestehenden Zweifel körperlich zu untersuchen und diese stellt fest, dass sie (noch) nicht neo-vagina-isiert wurde - wird sie dann auch einkassiert?
Wahrscheinlich wird sie nach Rücksprache mit den Ö Behörden wieder auf freien Fuß gesetzt, weil die ihre Ausweise bestätigen werden - aber wie hoch schaut überhaupt die Strafe für dieses "Vergehen" aus, falls mal die iVerbindung (über die Behörden schließlich auch kommunizieren) für ein paar Tage zusammenbräche?
Wie ist das dann im Extremfall, also eine Trans-Frau (noch) ohne GaOP wzB Chiara zeigt den USA-BeamtInnEn ihre Ausweise, die auf weibliche Person und Namen ausgestellt sind, allerdings auch ausländische sind - und eine Beamtin wird dazu verdonnert sie dann im noch bestehenden Zweifel körperlich zu untersuchen und diese stellt fest, dass sie (noch) nicht neo-vagina-isiert wurde - wird sie dann auch einkassiert?
Wahrscheinlich wird sie nach Rücksprache mit den Ö Behörden wieder auf freien Fuß gesetzt, weil die ihre Ausweise bestätigen werden - aber wie hoch schaut überhaupt die Strafe für dieses "Vergehen" aus, falls mal die iVerbindung (über die Behörden schließlich auch kommunizieren) für ein paar Tage zusammenbräche?
„NATSUME! NATSUMEe! NATSUMEee!“ — Nyanko-Sensei en.wikipedia.org/wiki/Natsume%27s_Book_of_Friends