Kinderwunsch? [rechtliche Aspekte]
RE: Kinderwunsch Transfrau + Cisfrau
Beitrag #20
(29.03.2013, 11:30)iris_evenstar schrieb: Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten - ganz besonders natürlich an Mike-Tanja und Angelika!

Natürlich ist das Thema nicht GANZ theoretisch, denn richtig, der Kinderwunsch besteht ja. Also wenn ich das richtig verstanden habe:

- würde das prinzipiell schon funktionieren,
- die künstliche Befruchtung müsste nur im Ausland stattfinden (wo macht man denn sowas eigentlich am besten?),
- für die genetische Mutter wäre es ohnehin problemlos,
- während ich selbst (als rechtlich weiblicher genetischer Vater) mich auf einen ermüdenden Behördenmarathon einstellen müsste,
- im Zuge dessen aber dennoch auf die eine oder andere Weise meine Elternschaft bestätigt werden MÜSSTE.

Die Situation in Deutschland hat mich aber auch stutzig gemacht! Kann es mir in Österreich sicher nicht passieren, dass mir meine Personenstandsänderung und mein weiblicher Name aberkannt werden?

Nein, wenn die GA-OP erfolgt ist, kann die PÄ, und damit die VÄ nicht mehr aberkannt werden, weil die PÄ durch die GA-OP in jedem Fall eingeteten ist. Ein solcher Versuch des BMI oder eienr untergeordneten Landesbehörde, wäre in jedem Fall menschenrechts- und somit verfassungswidrig. (ART.8 EMRK in Verbiindung mit Uteil des EGMR im oben zitierten Fall)

[Das Urteil steht auf der Homepage von Trans-Austria im Bereicht Rechtliches als PDF zum Download zur Verfügung.]
Zitat



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