Kirchliche Heirat?
RE: Personenstandsänderung wann??
Beitrag #5
[Vorschlag dieses Thema um die kirchliche Hochzeit abzutrennen und in einen eigenen Thread auszulagern. Spannendes Thema IMO, das mMn nicht hier in dem Thread "untergehen" sollte.]

(01.11.2015, 23:04)Bonita schrieb:
(01.11.2015, 22:20)Elisabeth I. schrieb: ... Die Sache mit der Kirche...

Wie gesagt, es ist nur dann möglich, wenn der Pfarrer der Gemeinde aus der man stammt, da mitspielt - denn, dieser muss auf dem Taufschein (innert Drei-Monats-Frist vor dem Trauungsprotokoll) bestätigen, dass man noch ledig ist - auch wenn man in einer anderen Pfarre (der der/des Partnerin/Partners) heiraten will, muss man auch einen "alten" - in unserem Falle neu ausgestellten - Taufschein mit aktueller Ergänzung dort vorlegen;

Genauso wie es ein Geburtenbuch am Standesamt gibt, wo die Personenstandsänderung, Namensänderung und Eheschließungen vermerkt werden, gibt es auch so ein Buch im Pfarramt [gemeint: das TAufbuch; Anm. Elisabeth]; Auch wenn ein "neuer" Taufschein für eine/n TS ausgestellt wurde, so sieht der aktuell zuständige Pfarrer in dem Buch, dass es eine Namensänderung resp Personenstandtsänderung gab;

[... hier Absatz nach unterhalb verschoben ...]

http://www.dibk.at/index.php?id=4497&portal=25 schrieb:...
[hier FAQ-Frage/-Antwort weggekürzt]

Welche Unterlagen brauchen wir?
Zur Anmeldung Ihrer Trauung bzw. dann für die Erstellung des Trauungsprotokolls benötigen katholische Partner eine aktuelle Taufscheinergänzung, die beim Erstellen des Trauungsprotokolls nicht älter als 3 Monate sein darf. Diese Taufscheinergänzung, mit der im wesentlichen der kirchliche Ledigenstand dokumentiert wird, erhalten Katholiken im katholischen Pfarramt der Pfarre, in der sie katholisch getauft oder nach nichtkatholischer Taufe in die katholische Kirche aufgenommen wurden.

[... hier gekürzt ...]

...
[Unterstreichung von mir]

Da macht sich wohl die Diözese Innsbruck (=dibk.at) ihre eigenen Kirchengesetze, wollen wohl päpstlicher sein als der Papst. Heiliges Land Tirol eben.

Was immer immer im Canonicus - das Rechtsbuch der r.k. Kirche - dazu verankert ist: Die Erzdiözese Wien sieht das anders, da lese ich:

http://www.erzdioezese-wien.at/pages/ins...lltefragen schrieb:Was müssen wir zur Trauungsanmeldung mitnehmen?
Bei der Trauungsanmeldung in der Wohnpfarre benötigen Sie...

Jeweils von Braut und Bräutigam:
* Lichtbildausweis
* Geburtsurkunde
* Meldenachweis
* Taufschein
* evtl. Heiratsurkunde, falls Sie schon standesamtlich verheiratet sind oder einen Nachweis über die Anmeldung zur standesamtlichen Trauung

Falls einer der Partner bereits verheiratet war:
* staatliche Heiratsurkunde
* Dokument über die Scheidung

Bei kirchlicher Vorehe:
* Trauungsschein
* Nachweis über die kirchliche Ungültigkeitserklärung
* oder Sterbeurkunde des Ehepartners bzw. Todeserklärung

Daten der Trauzeugen:
* Name
* Adresse

Was ist das Trauungsprotokoll?

Gemeinsam mit dem zuständigen Pfarrer oder Diakon wird - frühestens 6 Monate vor dem Trauungstermin - das Trauungsprotokoll angelegt.

Im Trauungsprotokoll werden die Personalien von Braut und Bräutigam festgehalten. Braut und Bräutigam werden befragt, ob etwas gegen die Eheschließung spricht (Ehehindernisse) und ob sie dem katholischen Verständnis von Ehe zustimmen (dazu gehören die Unauflöslichkeit der Ehe, die Treue gegenüber dem/der Partner/in, die grundsätzliche Offenheit für Kinder, die Freiwilligkeit zur Eheschließung und die Ehe als Sakrament).

Braut und Bräutigam unterschreiben das Trauungsprotokoll. Damit dokumentieren sie ihren Willen zur christliche Ehe. In der Feier der Trauung sprechen sie im Ja-Wort diesen Willen öffentlich aus und schließen die Ehe.

Kein Wort der Erzdiözese Wien also von einer Taufscheinergänzung. Da müsste sich auch in den letzten Jahrzehnten innerhalb des Rechts der schwerfälligen r.k. Kirche etwas geändert haben - anno Anfang der 1980er war derartiges auch nicht erforderlich. Jedenfalls nicht in Wien.

Soviel zum Formalen jedenfalls in Wien und in Teilen NÖ, die zur ED Wien dazugehören.

Faktum ist auch, dass die r.k. Geistlichen in ihrem Handeln auch autonom sind und ihrem Gewissen verpflichtet sind. Sprich: Wenn der Geistliche kein Ehehindernis sieht, insbesondere wenn er die Braut u/o den Bräutigam kennt, kann er auch ohne den ganzen Vorschmafu die Trauung vornehmen, Hauptsache die Formalakte für das Trauungsbuch sind ordentlich ausgefüllt.

Man/frau suche sich eben für die Trauung den passend fortschrittlichen Geistlichen, der sich um den ganzen Vorkram "auf dem kleinen Dienstweg" auch kümmern kann und will. So Typen wie der T.F. von der Stephanskirche z.B., dem ich durchaus zutraue, dass er das mit dem Hebammengeschlecht nicht gar so eng und ausschließend sieht.

(01.11.2015, 23:04)Bonita schrieb: [... weiter oben hierher verschobener Absatz ...]
Und da für die (römisch-katholische) Kirche jedoch TS nicht gänzlich in deren "neuen" Geschlecht anerkannt werden, kann ein absolut Getreuer Roms einem dieses hl Sakrament verweigern - indem er auf dem Taufschein keinen entsprechenden Vermerk macht...

Das ist wohl noch nicht so ganz ausgemacht, mal von der anderen Sichtweise der ED Wien, die keine Taufscheinergänzung fordert, abgesehen. Die Frage wäre, wie das katholische Kirchengericht dies in einem ihm vorgetragenen Fall entscheiden würde.

(01.11.2015, 23:04)Bonita schrieb: Ob sich andere "christliche" Kirchen resp deren PfarrerInnen an der röm-kath orientieren kann ich nicht sagen...

Das ganz sicher nicht. Die sind jedenfalls liberaler, als die r.k. Kirche.

In DE gibt nebenbei erwähnt - zumindest seit 2013 eine - Transfrau als evangelische Pfarrerin.
Zitat



Nachrichten in diesem Thema
Kirchliche Heirat? - von sternschnuppe - 01.11.2015, 19:11
RE: Kirchliche Heirat? - von Ann Lie - 07.11.2015, 08:08
RE: Kirchliche Heirat? - von Elisabeth I. - 07.11.2015, 08:52
RE: Kirchliche Heirat? - von Mia - 07.11.2015, 11:45
RE: Kirchliche Heirat? - von Ann Lie - 07.11.2015, 22:26
RE: Kirchliche Heirat? - von Eva_Tg - 08.11.2015, 09:19
RE: Kirchliche Heirat? - von Bonita - 08.11.2015, 09:36
RE: Kirchliche Heirat? - von Eva_Tg - 08.11.2015, 11:19
RE: Kirchliche Heirat? - von Bonita - 08.11.2015, 11:27
RE: Kirchliche Heirat? - von Mia - 08.11.2015, 11:26
RE: Kirchliche Heirat? - von Eva_Tg - 08.11.2015, 11:44
RE: Kirchliche Heirat? - von Bonita - 08.11.2015, 12:58
RE: Kirchliche Heirat? - von Bonita - 11.11.2015, 07:15
RE: Kirchliche Heirat? - von j-unique - 10.03.2016, 12:22
RE: Kirchliche Heirat? - von DoReMi - 10.03.2016, 17:27
RE: Kirchliche Heirat? - von Elisabeth I. - 11.03.2016, 18:47
RE: Personenstandsänderung wann?? - von Bonita - 01.11.2015, 20:51
RE: Personenstandsänderung wann?? - von Bonita - 01.11.2015, 23:04
RE: Personenstandsänderung wann?? - von Elisabeth I. - 02.11.2015, 00:37
RE: Personenstandsänderung wann?? - von Eva_Tg - 02.11.2015, 01:17
RE: Personenstandsänderung wann?? - von Eva_Tg - 02.11.2015, 02:40
RE: Personenstandsänderung wann?? - von Eva_Tg - 02.11.2015, 10:10
RE: Personenstandsänderung wann?? - von Mia - 02.11.2015, 07:42
RE: Personenstandsänderung wann?? - von Bonita - 02.11.2015, 08:26
RE: Personenstandsänderung wann?? - von Bonita - 07.11.2015, 10:43
RE: Personenstandsänderung wann?? - von Eva_Tg - 07.11.2015, 11:06
RE: Personenstandsänderung wann?? - von Bonita - 08.11.2015, 01:00
RE: Personenstandsänderung wann?? - von Eva_Tg - 08.11.2015, 01:39
RE: Personenstandsänderung wann?? - von Bonita - 08.11.2015, 08:14
Kirchliche Heirat - von DoReMi - 08.03.2016, 18:04
RE: Kirchliche Heirat - von Mike-Tanja - 08.03.2016, 23:01
RE: Kirchliche Heirat - von Bonita - 08.03.2016, 23:06
RE: Kirchliche Heirat - von SingingComet - 10.03.2016, 00:31
RE: Kirchliche Heirat - von Elisabeth I. - 10.03.2016, 05:34

Gehe zu: