Diskriminierung in der Arbeit ohne Personenstandsänderung (PÄ)
RE: diskriminierung in der arbeit ohne Pä
Beitrag #44
(11.02.2016, 13:55)mrs.moustache schrieb: Ich wurde einseitig aus dem dienstverhältnis entlassen.
Sprich es war nicht einvernehmlich, sondern "die zusammenarbeit beendet" vom dienstgeber.
Begründet wurde das anders, ich hab ihnen den grund "geschenkt", da ich zu spät gekommen bin. (Konnte nicht schlafen bzw in der früh aufstehen- da hat sich einfach innerlich was dagegengestell)

Als begründung, dass ich zu spät gekommen bin, habe ich dann schon gesagt, dass mich die konfrontation mit der art von diskriminierung (mir wurde ja auch im direkten gespräch mit der betroffenen gesagt, sie hätte angst vergewaltigt zu werden... ich sei ein mann und nichts anderes) sehr belastet [hat] und ich deswegen zu spät gekommen und nicht ganz so umgänglich bin wie sonst (beleidigungen sind aber bis dahin nicht gefallen) darauf wurde mir gesagt: "... Sie sind zu spät gekommen,..., daher ist die zusammenarbeit von unserer seite aus beendet"

Geh auf jeden Fall zu einer Rechtsberatung (AK). Nicht so sehr, um diesen Job zu behalten (in dem das Betriebsklima für mrs.moustache eventuell unwiderbringlich beim Teufel ist), sondern damit dir keine materiellen Ansprüche entgehen. Z.B. das während laufender Kündigungsfrist weiter zu bezahlende Gehalt. Nur bei einer gültigen Entlassung endet der Gehaltsanspruch mit dem Verlassen der Arbeitsstätte nach dem Ausspruch der Entlassung, und man kann gleich weiter zum AMS marschieren, um sich zu melden und Arbeitslosengeld zu beantragen.

Ich glaube nicht, dass in einem x-beliebigen Job ein einmaliges Zuspätkommen einen gültigen Entlassungsgrund bildet. Schon gar nicht, wenn man, wie hier, Gründe für das Fehlverhalten angeben kann, für die der Dienstgeber mitverantwortlich gemacht werden kann. Entlassungsgründe müssen massiv sein: zur Chefin "Arschloch" sagen, einen Kollegen ohrfeigen, einen Kunden beleidigen, Finger in der Kasse, im Krankenstand beim Feiern in einer Bar gesehen werden, auf Facebook die eigene Firma als "Scheißbude" beschimpfen, etwas in dieser Gewichtsklasse.

Oft sind die Arbeitgeber und Vorgesetzten aber bei der Wortwahl schlampig und reden von einer "Entlassung", wenn sie eigentlich eine Kündigung und sofortige Beurlaubung (= Verbrauch des Resturlaubs) und/oder Dienstfreistellung für den Zeitraum der Kündigungsfrist (= der Dienstgeber verzichtet freiwillig und gegen jederzeitigen Widerruf auf die Anwesenheit der Gekündigten am Arbeitsplatz) meinen.
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