Europ. Gerichtshof für Menschenrechte stärkt TG-Rechte - inkl Ausnahme/n
RE: Europ. Gerichtshof für Menschenrechte stärkt TG-Rechte - inkl Ausnahme/n
Beitrag #2
Zitat:... hat zwei Franzosen Recht gegeben, denen die Behörden eine Änderung des eingetragenen Geschlechts verweigert hatten. Die Klage einer weiteren Transgender-Person wurde aber abgewiesen. [gekürzt]
Hüstel, hüstel... wäre es nicht angemessener gewesen 'zwei Franzosen' durch 'zwei Transgender-Personen' zu ersetzen? So bedeutet ja, dass es Männer sind. Wenn es Transgender bzw. Transfrauen sind, dann sind sie aber nicht männlich,... obwohl rechtlich gesehen natürlich schon, aber ich nehm an dass sie ja schon als Frauen leben zu dem Zeitpunkt, wo sie eine Änderung des Geburtsregisters beantragen.

Sehr angenehm stell ich mir die ganze Angelegenheit auch nicht grad vor. Ich mein, das ganze Verfahren werden sie ja noch im alten und somit falschem Geschlecht durchgezogen haben, und dann am Ende hiess es dann vermutlich sinngemäss: "Dem Antrag von Herrn XYZ wurde stattgegeben. Er darf zukünftig offiziell eine Frau sein"  oder so ähnlich. Irgendwie gruselig.

Und irgendwie auch paradox. Denn wenn das Geburtsgeschlecht offiziell geändert wird, dann werden sie ja auch rückwirkend zur Frau, und dann waren sie ja zum Zeitpunkt wo sie die Klage einbrachten schon Frauen. Dann müsste es im Artikel aber heissen 'zwei Französinnen'. Bin grad etwas verwirrt....  Undecided
[Bild: bild1.jpg]  IF AT FIRST YOU DON'T SUCCEED, FIX YOUR Ponytail AND TRY AGAIN.[Bild: bild0.jpg]
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RE: Europ. Gerichtshof für Menschenrechte stärkt TG-Rechte - inkl Ausnahme/n - von chipsi - 09.05.2017, 06:33

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