Europ. Gerichtshof für Menschenrechte stärkt TG-Rechte - inkl Ausnahme/n
RE: Europ. Gerichtshof für Menschenrechte stärkt TG-Rechte - inkl Ausnahme/n
Beitrag #6
(09.05.2017, 06:33)chipsi schrieb: [hier gekürzt] Und irgendwie auch paradox. Denn wenn das Geburtsgeschlecht offiziell geändert wird, dann werden sie ja auch rückwirkend zur Frau, und dann waren sie ja zum Zeitpunkt wo sie die Klage einbrachten schon Frauen. Dann müsste es im Artikel aber heissen 'zwei Französinnen'. Bin grad etwas verwirrt....  Undecided
Das ist eher eine der großen ungeklärten Fragen der rechtlichen Stellung transsexueller Menschen. In Österreich wurde das, so weit ich weiß, noch nie geprüft, aber der Wortlaut von § 41 Abs. 1 PStG 2013 spricht dafür, dass die Änderung der Eintragung des Geschlechts nicht zurückwirkt, da sie ja ("Die Personenstandsbehörde hat eine Eintragung zu ändern, wenn sie nach der Eintragung unrichtig geworden ist.") im Eintragungszeitpunkt richtig war. Durch den Rollenwechsel und die geschlechtsanpassende Behandlung wird sie später unrichtig und ist daher folgerichtig zu ändern. Der Registerstand ist sozusagen an die soziale Wirklichkeit anzupassen.
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RE: Europ. Gerichtshof für Menschenrechte stärkt TG-Rechte - inkl Ausnahme/n - von Mike-Tanja - 10.05.2017, 13:27

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