Datenweitergabe bei Personenstands/Namensänderung
RE: Datenweitergabe bei Personenstands/Namensänderung
Beitrag #4
Dass die Staatsanwaltschaft in einem Ermittlungsfall beim Mobilfunker nach Deiner Nummer fragt (und auch Auskunft erhält) hat nichts damit zu tun, dass die meisten Behörden miteinander "vernetzt" sein können (nicht müssen).

Und ja, die DSGVO ist halt die aktuelle Erklärung dafür, dass Du alles selbst machen darfst - aber stell Dir einfach vor, Du hättest bei einer Heirat den Namen Deiner Frau/Deines Mannes angenommen, dann bliebe Dir das auch nicht erspart Wink2
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RE: Datenweitergabe bei Personenstands/Namensänderung - von Bonita - 27.02.2020, 11:43

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