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RE: Duales Geschlechtssystem: theoretische Chancen zur Berücksichtigung von TG/IS?
Bei dem Thema Vergwaltigung ist es übrigens sehr zuträglich nicht von _sexueller_ sondern _sexualisierter_ Gewalt zu reden.
Den Tätern gehts nicht (immer) um Sex sondern viel mehr um Macht.
Der von Mike-Tanja angesprochene "homosexuelle Vergewaltiger" muss ja nicht mal homo sein; auch hetero Männer vergewaltigen andere Männer.
oida.
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RE: Duales Geschlechtssystem: theoretische Chancen zur Berücksichtigung von TG/IS?
(11.02.2016, 14:35)j-unique schrieb: [hier gekürzt]
Vielleicht, aber nur vielleicht darf man sich dann nach 10 Jahren und 10.000en EUR sogar auf das Porzellan seiner/ihrer Wahl setzen, ohne legale psychische/körperliche Gewalt dulden zu müssen.
(13.02.2016, 14:38)j-unique schrieb: Zitat:Ich finde außerdem, es dramatisiert das Problem ohne Not, wenn man hier gleich das Buzzword "Gewalt" in den Ring wirft.
Naja, was ist denn der vorgebliche Grund für die Geschlechterapartheid beim Toilettengang? Doch die "Frauen" vor der (potentiellen) Gewalt der "Männer" zu schützen (siehe Anlassfall, wo eine Frau die Angst hatte, vergewaltigt zu werden). Wenn TG oder Transfrauen jetzt per Gesetz aufs Männerklo zu gehen haben, heißt das (unter Fortführung der "dualen Wahrheit") nichts anderes, als dass sie der potentiellen Gewalt der Männer ausgesetzt werden.
Abgesehen davon glaube ich, dass sich die im Anlassfall beschriebene Diskriminierung genauso wie Mobbing durchaus unter "psychische Gewalt" einordnen lässt. [Rest gekürzt]
Was ich gemeint habe: Ich halte die Aus-, ja die Überdehnung von Begriffen wie "Gewalt" und "Belästigung" (--> GlBG) für ungeschickt bis gefährlich. Gewollt ist, bestimmte "unerwünschte" Verhaltensweisen (wie das Erzählen sexistischer Witze [= Belästigung] oder permanente Spötteleien [= Mobbing = psychische Gewalt]) zu bekämpfen, indem man sie mit einem Begriff ("Buzzword") brandmarkt, der starke Emotionen auslöst. Der Begriff "Gewalt" wird im Kopf sofort mit "Opfer", "Hilfeleistung", und "Schutzbedürftigkeit" assoziiert. Der Begriff "Belästigung" löst, etwas abgeschwächt, ähnliche Gedankenketten aus.
Indem wir uns aber daran gewöhnen, dass etwa "Belästigung" etwas ganz Normales, Alltägliches sein kann ("Was war schon? Der Kollege hat einen blöden, geschmacklosen Witz erzählt. Und das ist heute Belästigung!?"), können wir im Kopf nicht mehr sauber zwischen bloß geschmacklosen oder ethisch verwerflichen (aber erlaubten) Dingen und nicht-tolerierbaren, mit rechtlichen Sanktionen zu belegenden Handlungen unterscheiden. Wir stumpfen ab, weil wir "von Gewalt umzingelt" sind. Ähnliches passiert auch mit dem Begriff "Krieg" (gegen den Terrorismus, gegen Drogen, gegen männliche Gewalt....).
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RE: Duales Geschlechtssystem: theoretische Chancen zur Berücksichtigung von TG/IS?
13.02.2016, 17:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.02.2016, 17:22 von j-unique.)
Ein interessanter, sehr ähnlicher Fall findet sich im Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft 2010 und 2011, Teil 1, Fall 21. GBK I/186/09, sowie Fall 21. GBK I/186a/09.
Es lohnt sich, die "Auszüge aus den Prüfungsergebnissen" komplett zu lesen und eigene Schlüsse daraus zu ziehen (wobei man natürlich die wahre Geschichte nicht kennt). Bitte selber lesen, damit nicht gesagt werden kann, die Wahl meiner Zitate wäre manipulativ.
Im Fall I/186a/09 erwidert zB die Antragsgegnerin offen:
Zitat:Neben den erwähnten arbeitnehmer/innenschutzrechtlichen Vorschriften habe die Antragsgegnerin auch ihre Fürsorgepflicht gegenüber den weiblichen Arbeitnehmerinnen nachkommen müssen, die sich durch die Anwesenheit der Antragstellerin auf der Damentoilette belästigt gefühlt hätten. Die Bedenken der weiblichen Arbeitnehmerschaft habe darauf beruht, dass die Antragstellerin – wie erwähnt – trotz ihrer Transsexualität rein körperlich nach wie vor ein Mann gewesen sei.
…
Beispielsweise habe sie der Antragstellerin vorgeschlagen, immer die kleinere der beiden Herrentoiletten zu benutzen. Darin würden sich nur eine Kabine und ein Waschraum befinden, d. h. ein Zusammentreffen mit anderen Personen sei eher unwahrscheinlich.
Auch im zweiten Fall (der Nummerierung nach mit dem ersten in Zusammenhang stehend?) gibt es, wenn ich das richtig interpretiere, eine "Frau D", die etwas dagegen hat, mit TG-Personen auf einer Toilette zu sein:
Zitat:§ 18 Abs. 4 AngG folgend, kann die Fürsorgepflicht der Antragsgegnerin in Hinblick auf den gegenständlichen Fall und die Benutzung von Waschräumen weiter gefasst werden, jedoch muss nach Ansicht des erkennenden Senates ein Schutz aller Arbeitnehmer/innen gegeben sein.
[…]
Auch dürfen die Interessen und Bedürfnisse der weiblichen Mitarbeiterinnen nicht außer Acht gelassen werden. So gab die Antragstellerin in der mündlichen Befragung unter anderem an, mit Frau D das Gespräch gesucht zu haben. Auf den Vorschlag der Antragstellerin hin, dass Frau D die große Damentoilette, die Antragstellerin die kleine Damentoilette benutzen würde um somit ein Aufeinandertreffen zu vermeiden, habe die Kollegin grundsätzliche Bedenken gehabt.
In beiden Fällen liegt laut GBK übrigens keine Diskriminierung vor.
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RE: Duales Geschlechtssystem: theoretische Chancen zur Berücksichtigung von TG/IS?
Naja die Toilettenfrage ist etwas komisch.Wenn ich hergerichtet bin gehe ich auf Frauentoilette,ansonsten auf Männertoilette.Hatte so noch nie ein Problem.
Auf der Arbeit habe ich seit vorigen Jahr denn Schlüssel für Frauentoilette und Umkleide.Da habe ich noch nicht einmal gefragt,sondern ich bekam ihn einfach mit der Übernahme(da ich ja zuvor schon ein knappes halbes Jahr über ein Zeitarbeitsunternehmen da gearbeitet habe)!
Und das ist auch der Grund warum ich obwohl ich die Arbeit kaum noch schaffe(vor Anstrengung bin ich die letzten 2 Wochen sogar schon mehrfach umgekippt),da nicht weg will.Ich weiß nämlich nicht ob nochmal so eine Firma finde,wo ich so akzeptiert werde wie ich bin,es stört niemand das ich ziemlich kindlich und extrem kindisch bin(und das nicht erst seit Beginn der HRT)und ich verdiene so nebenher auch noch gut.
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RE: Duales Geschlechtssystem: theoretische Chancen zur Berücksichtigung von TG/IS?
(14.02.2016, 08:56)Helllicious schrieb: Naja die Toilettenfrage ist etwas komisch.Wenn ich hergerichtet bin gehe ich auf Frauentoilette,ansonsten auf Männertoilette.Hatte so noch nie ein Problem.
Auf der Arbeit habe ich seit vorigen Jahr denn Schlüssel für Frauentoilette und Umkleide.Da habe ich noch nicht einmal gefragt,sondern ich bekam ihn einfach mit der Übernahme(da ich ja zuvor schon ein knappes halbes Jahr über ein Zeitarbeitsunternehmen da gearbeitet habe)!
[hier gekürzt]
Irre ich mich, oder reden wir hier von einer Arbeitsstätte, wo eher nur sehr wenige Frauen anzutreffen sind?
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RE: Duales Geschlechtssystem: theoretische Chancen zur Berücksichtigung von TG/IS?
Wir sind um die 700 Mitarbeiter und davon 40 Frauen.Also ja wir haben eine geringe Frauenquote.
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RE: Duales Geschlechtssystem: theoretische Chancen zur Berücksichtigung von TG/IS?
ich kapier' das nicht.warum irgendwo sinnlos prozess fuehren ob man 'ne frau ist?geht das in oesterreich nich ruck-zuck am standesamt?schreiben doch viele.
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RE: Duales Geschlechtssystem: theoretische Chancen zur Berücksichtigung von TG/IS?
23.02.2016, 10:26
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.02.2016, 13:49 von Mike-Tanja.)
(11.02.2016, 14:35)j-unique schrieb: Wenn ich mich da mal in meinen Träumen weit aus dem Fenster lehnen darf, würde ich (für mich! ist mir klar dass das für andere Betroffene anders ist) behaupten, dass ich weder Mann noch Frau bin (und einen derartigen Einteilungszwang als nicht-notwendigen staatlichen Eingriff in mein Privatleben deklarieren). [hier gekürzt]
Ist mir klar, dass eine Person nicht über ihr eigenes Geschlecht urteilen darf. Das haben selbstverständlich Psychiater festzulegen (welche überhaupt in ihrer Autorität gleich nach dem Hl Stuhl anzusiedeln sind). Daher die Voraussetzung, dass sich die Meinungen der Sachenverständigen am aktuellen Wissensstand orientieren, der sich ja (sehr langsam und vorsichtig) der Lebensrealität annähert.
Dass die Justiz solche Entscheidungen nicht gerne treffen will, ist mir auch klar. [hier auch gekürzt]
Das Erstere (Aufbrechen der rechtlich festgelegten Gender-Dychotomie) wäre natürlich die Wurzelbehandlung einiger Übel.
Der Versuch wäre verfahrenstechnisch auch recht einfach. Es müsste sich nur jemand finden, die/der den Antrag stellt, dass die Eintragung seines/ihres Geschlechts in den Personenstandsregistern zu löschen ist/auf "neutrum" oder "bigender" zu lauten/zu unterbleiben hat. Der Antrag wird natürlich zwingend abgewiesen, und dann kann man im Rechtsmittelverfahren vor dem Landesverwaltungsgericht (LVwG) bzw. direkt beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) seine grundrechtlichen Bedenken vortragen. Das heißt, man müsste darlegen, warum die Verpflichtung, sich einem Geschlecht zuordnen zu lassen, unsachlich und daher gleichheitswidrig ist. Wenn man den VfGH überzeugt, dann leitet er ja vielleicht ein Gesetzesprüfungsverfahren ein. Überzeugt man ihn dann noch mehr, hebt er vielleicht die entsprechende(n) Bestimmung(en) im PStG auf. Oder man versucht es direkt beim VfGH mit einem Individualantrag nach Art 140 Abs. 1 Z1 lit c) B-VG (in diesem Fall würde sich der VfGH aber wahrscheinlich mit einem kurzen Ablehnungsbeschluss aus der Affäre ziehen). Selbst wenn man, so wie ich, meint, dass das argumentierbar ist, gehen die Chancen dafür im wirklichen Leben gegen Null. Denn das würde weitere tiefgreifende Konsequenzen haben, da die Rechtsordnung immer noch vielfach am Geschlecht anknüpft (wann darf z.B. ein/e Nullgender/Bigender in Pension gehen?), und das Ganze würde außerdem einen mordsmäßigen politischen Wirbel verursachen, den der VfGH erfahrungsgemäß eher scheut.
Und Vorsicht, Wünsche können in Erfüllung gehen und ungewollte Konsequenzen haben! So könnte jemand anschließend auf die Idee kommen, wenn schon drei Geschlechtsrollen, dann sollen "Mann" und "Frau" eben den wahren, echten Cis-Gendern vorbehalten sein, und "Trans" kommt dann in die dritte Schublade, oder zumindest sollen alle MzF mit Zipfel (= Non-OP) dann gefälligst nicht mehr in die Schachtel mit den rosa Babysachen (= Frau).
Wenn man das Schachbrett breiter macht, ändert man eben auch den Verlauf des Spiels und macht es unkalkulierbar.
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RE: Duales Geschlechtssystem: theoretische Chancen zur Berücksichtigung von TG/IS?
23.02.2016, 11:34
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.02.2016, 11:43 von j-unique.)
Zitat:Wenn man das Schachbrett breiter macht, ändert man eben auch den Verlauf des Spiels und macht es unkalkulierbar.
Besser unkalkulierbar als absehbar sch***
Zitat:Denn das würde weitere tiefgreifende Konsequenzen haben, da die Rechtsordnung immer noch vielfach am Geschlecht anknüpft (wann darf z.B. ein/e Nullgender/Bigender in Pension gehen?), und das Ganze würde außerdem einen mordsmäßigen politischen Wirbel verursachen, den der VfGH erfahrungsgemäß eher scheut.
Genau, und wenn man anschaut, welche Sachen an das Geschlecht anknüpfen, sieht man auch schnell, wo die rückständigen und diskriminierenden Bestimmungen liegen. Sei es am unterschiedlichen Pensionsantrittsalter, am Landesverteidigungszwang, an Eheschließungsbeschränkungen (nur zwischen "gegengeschlechtlichen" Personen) oder an sonstwas. Könnte man meiner Meinung nach alles gleich mit abschaffen.
Zitat:Und Vorsicht, Wünsche können in Erfüllung gehen, und ungewollte Konsequenzen haben! So könnte jemand anschließend auf die Idee kommen, wenn schon drei Geschlechtsrollen, dann sollen "Mann" und "Frau" eben den wahren, echten Cis-Gendern Rolleyes vorbehalten sein, und "Trans" kommt dann in die dritte Schublade, oder zumindest sollen alle MzF mit Zipfel (= Non-OP) dann gefälligst nicht mehr in die Schachtel mit den rosa Babysachen (= Frau).
Das stimmt natürlich, und gleich mit Gratis-Zwangsouting am Ausweis. Trotzdem wäre das für mich eine sinnvolle Option, die auch rechtliche Anerkennung und Möglichkeiten bedeuten würde.
Aber ich (und andere denen es auch so geht? falls es solche überhaupt gibt, langsam zweifle ich daran) werde mich da wohl dem Druck der Zweigeschlechtlichkeit beugen und auswürfeln müssen, ob ich gerade "schwuler geisteskranker Mann mit Brüsten" oder doch "lesbische geisteskranke Frau, die meistens für einen Mann gehalten wird", bin.
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