PÄ/VÄ Antrag stellen
RE: PÄ/VÄ Antrag stellen
Beitrag #21
Hallo

Ich dachte nur weil TS ja eine psychiatrische Diagnose ist. Das wir deshalb nicht gestört sind oder psychotisch wissen du oder ich nur obs die von der BH z.b. bei Waffen auch wissen (wollen) bleibt fraglich. Aber gut betrifft mich eh nicht da ich mit Bleispritzen nix anfangen kann. Big Grin

LG Ann Lie
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RE: PÄ/VÄ Antrag stellen
Beitrag #22
(21.07.2016, 23:39)Ann Lie schrieb: Hallo

Ich dachte nur weil TS ja eine psychiatrische Diagnose ist. Das wir deshalb nicht gestört sind oder psychotisch wissen du oder ich nur obs die von der BH z.b. bei Waffen auch wissen (wollen) bleibt fraglich. Aber gut betrifft mich eh nicht da ich mit Bleispritzen nix anfangen kann. Big Grin
Ich kann zwar nicht mit Insiderwissen dienen (und hätte ich es, dürfte ich wahrscheinlich auch unter einem Pseudonym nichts darüber schreiben), aber es gibt zwei hauptsächliche Gründen, warum Behörden bei Änderungen der Personenstandsdaten tendenziell misstrauisch sind:


  1. Die Vorstellung, dass jemand versuchen könnte, durch eine Änderung von Geschlecht und Namen (auch) eine Strafregistereintragung oder eine Vormerkung im Kriminalpolizeilichen Aktenindex (KPA - Datenbank früherer Ermittlungsverfahren) loszuwerden. Das ist beides zwar unwahrscheinlich aber nicht völlig unrealistisch, da beide Datenbanken bisher meines Wissens keinen eindeutigen, unveränderlichen Identifikator (wie die aus der ZMR-Zahl abgeleitete Stammzahl) als "Anker" verwenden. Strafregistereintragungen von afrikanischen oder arabischsprachigen Migranten sind z.B. oft mit einer Vielzahl von Alias (die vielfach nur auf unpräzisen Transliterationen oder Verwechslungen von Vor- und Familiennamen beruhen) überfrachtet, da Menschen unter verschiedenen Namen verurteilt worden sind.  Daher wird im Zuge des Ermittlungsverfahrens der Personenstandsbehörde höchstwahrscheinlich auch eine entsprechende Anfrage bei den Sicherheitsbehörden gemacht bzw. werden PÄ/NÄ auch an die Sicherheitsbehörden (zwecks möglicher Änderung/Ergänzung der Stafregister- und KPA-Daten) rückgemeldet.

  2. Dasselbe im zivilrechtlichen Bereich, etwa betreffend Vormerkungen in der Insolvenzdatei der Justiz und in privaten Systemen zur Bewertung der Kreditwürdigkeit. Das interessiert die staatlichen Behörden aber eher nur am Rande. Hier kann es, wie schon einmal erwähnt, einer/einem TS auch passieren, dass man plötzlich nicht mehr kreditwürdig ist, weil man in der Personendatei der XYZ-Ges.m.b.H. nicht mehr gefunden werden kann.
Ich glaube aber nicht, dass aus Anlass einer PÄ/NÄ tiefgreifender Überlegungen betreffend die geistige Gesundheit der/der Antragstellers/Antragstellerin angestrengt werden.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! Wave   -
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