Beitrag #21
13.01.2014, 17:55
(13.01.2014, 13:02)jasminchen schrieb: @Yuna:
Wünsche dir viel Erfolg. Falls es dir gelingt, dann wäre der Weg auch frei für andere.
Jein, prinzipiell möchte man meinen in der praxis ist es eine Einzelfallentscheidung die fallweise entschieden wird sprich die Kasse hält sich den Rücken frei solang es nicht übers Gericht geht.
(13.01.2014, 13:02)jasminchen schrieb: Falls es nichts wird mit der Kostenübernahme, dann kannst du auf jeden Fall die Kosten beim Finanzamt bei der Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich) im Topf "Außergewöhnliche Belastungen" geltend machen. Die sträuben sich zwar das anzuerkennen, aber mit den entsprechenden Antworten haben sie mir dann doch 1/3 der Kosten bezahlt. Also mehr als 5000 Euro. Allerdings geht das nur, wenn man ein entsprechendes Einkommen hat und somit auch sehr viel Steuer bezahlt, die man zurück bekommen kann.
Man kann auch eine FFS absetzen, wenn man entsprechend argumentiert. Wichtig ist auf jeden Fall einen Schrieb von der Kasse zu haben, in dem sie die OP im Ausland befürworten. Mit dem Wortlaut, hat dann das Finanzamt keine Chance mehr es abzulehnen. Tipps kann ich dir gerne in einem pers. Gespräch geben, wenn du möchtest.
Die Befürwortung ist zwar hilfreich aber eigentlich unnötig.
Generell ist es empfehlenswert jegliche Behandlungskosten einzureichen auch die die von der KK abgelehnt wurden bzw. nicht gezahlt werden.
Nach dem unabhängige Finanzsenat (UFSW) und dementsprechenden Urteilen ist z.b. auch eine Barthaarentfernung auch wenn diese abgelehnt wird von der Krankenkasse absetzbar (Geschäftszahl RV/1071-W/11-RS1)
Also einfach einreichen wenn sie sich bei irgendwas sträuben kann man relativ einfach mit dieser oder anderen GZs argumentieren. Weiters auch mit dem "Verkehrsrecht" sprich was in Deutschland entschieden wurde.
lg