Ö / BM f Ges: Empfehlungen f d Behandlungsprozess
RE: Ö / BM f Ges: Empfehlungen f d Behandlungsprozess (22.7.2014)
Beitrag #11
(23.09.2014, 12:48)Mike-Tanja schrieb:
So, wie ich das inzwischen sehe, ist der Hauptzweck dieser "Empfehlungen", den TG-Kuchen unter den Mitgliedern der beteiligten Psy***-Berufe schön sauber aufzuteilen, über jede aufgestellte Hürde muss man drüber, jede Fraktion kriegt ihren Obolus, ihre "Maut". Angry

Warum sollte es auch anders sein? Wink
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RE: Ö / BM f Ges: Empfehlungen f d Behandlungsprozess (22.7.2014)
Beitrag #12
Quasi zurück ins Mittelalter... Dodgy

Anfang bis Mitte der 1990er als ich "dran war", gabs nur das "Vorsprechen" beim Wiener (AKH-Psychiatrie) Univ.-Prof. Dr. A... Springer, die obligate Psychotherapie (2 Jahre bzw 50 Stunden, mit oder ohne Schummeln) samt Befund und dann "abschließend" wieder ein "casting" beim Springer, der dann auch ein paar seiner zwanghaften ;-) Gedankengänge gutachterisch zu Papier bringen "musste", damit die Kasse "dürfen darf"...
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RE: Ö / BM f Ges: Empfehlungen f d Behandlungsprozess (22.7.2014)
Beitrag #13
(23.09.2014, 14:59)Cappuccetto schrieb:
(23.09.2014, 12:48)Mike-Tanja schrieb:
So, wie ich das inzwischen sehe, ist der Hauptzweck dieser "Empfehlungen", den TG-Kuchen unter den Mitgliedern der beteiligten Psy***-Berufe schön sauber aufzuteilen, über jede aufgestellte Hürde muss man drüber, jede Fraktion kriegt ihren Obolus, ihre "Maut". Angry

Warum sollte es auch anders sein? Wink


das muss der patient an sich eh selber wissen..

wenn ein patient glaubt, diese oder jene hilfe zu benötigen..kann er dort hin gehen ...

man bleibt absolut handlungsfähig....
"Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben." - George Bernard Shaw
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RE: Ö / BM f Ges: Empfehlungen f d Behandlungsprozess (22.7.2014)
Beitrag #14
(23.09.2014, 19:43)mike. schrieb:
(23.09.2014, 14:59)Cappuccetto schrieb:
(23.09.2014, 12:48)Mike-Tanja schrieb:
So, wie ich das inzwischen sehe, ist der Hauptzweck dieser "Empfehlungen", den TG-Kuchen unter den Mitgliedern der beteiligten Psy***-Berufe schön sauber aufzuteilen, über jede aufgestellte Hürde muss man drüber, jede Fraktion kriegt ihren Obolus, ihre "Maut". Angry

Warum sollte es auch anders sein? Wink


das muss der patient an sich eh selber wissen..

wenn ein patient glaubt, diese oder jene hilfe zu benötigen..kann er dort hin gehen ...

man bleibt absolut handlungsfähig....

Das geht aber jetzt am Kern der Sache leicht vorbei.

Natürlich wird dadurch niemand im Sinne vergangener Missstände "zwangspsychiatriert".

Wer aber als TS im Zuge des Transitionsprozesses etwas vom Staat möchte (z.B. eine Personenstandsänderung), wird an diesen "Empfehlungen" nicht vorbeikommen. Ebenso jemand, der Leistungen der sozialen Krankenversicherung in Anspruch nehmen möchte (Stichwort: Hormonfreigabe).
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! Wave   -
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RE: Ö / BM f Ges: Empfehlungen f d Behandlungsprozess (22.7.2014)
Beitrag #15
(23.09.2014, 16:22)Bonita schrieb: Quasi zurück ins Mittelalter... Dodgy

In der Tat.
TS-(Fachleute-)Mafia wurde der Clique in den 90ern zugeschrieben.

Zitat: Anfang bis Mitte der 1990er als ich "dran war", gabs nur das "Vorsprechen" beim Wiener (AKH-Psychiatrie) Univ.-Prof. Dr. A... Springer, die obligate Psychotherapie (2 Jahre bzw 50 Stunden, mit oder ohne Schummeln) samt Befund und dann "abschließend" wieder ein "casting" beim Springer, der dann auch ein paar seiner zwanghaften ;-) Gedankengänge gutachterisch zu Papier bringen "musste", damit die Kasse "dürfen darf"...

Nunja, es musste nicht unbedingt Springer sein. Facharztgutachten mussten es sein. Im Zuge des "castings" muss auch noch, zur Erlangung der gnädigst erlaubten PÄ, die abschließend erniedrigende Fleischbeschau nach OP durch Gerichtsmedizin in Person Dr.in Friedrich erwähnt werden - mitsamt Durchkauen der Geschichte von A-Z, von Kleinkind bis OP fürs Gutachten (damit's schön lang wird und ordentlich Seitenhonorar bringt).

Ad Springer: Der wurde einst allein durch seine umstrittene Publikation zum Thema zum "TS-Papst". Selbst noch zu einer Zeit, als er sich bereits in Kalksburg der Problematik Alkohol zugewendet hat und von TS längst nichts mehr wissen wollte. Inhaltlich hat er sich neben seiner Theorie TS = verhinderte (= od. so ähnl.) Homosexualität in besagter Publikation sich in einem Gerichtsgutachten Ende 80/Anfang 90 um die OP-Kostenerstattung auf OP = Ultima ratio festgelegt.

Was das "obligate" betrifft: Im Prinzip und realiter ja. Aber nur, soweit es um die Kostenübernahme durch die Krankenversicherung ging und geht. Mehr dazu unterhalb in Antwort an Mike-Tanja.
Zitat

RE: Ö / BM f Ges: Empfehlungen f d Behandlungsprozess (22.7.2014)
Beitrag #16
(24.09.2014, 12:37)Mike-Tanja schrieb:
Wer aber als TS im Zuge des Transitionsprozesses etwas vom Staat möchte (z.B. eine Personenstandsänderung), wird an diesen "Empfehlungen" nicht vorbeikommen. Ebenso jemand, der Leistungen der sozialen Krankenversicherung in Anspruch nehmen möchte (Stichwort: Hormonfreigabe).

Soweit es die Leistungen der KV betrifft: uneingeschränkt ja. Wer zahlt schafft an.

Soweit es die Einhaltung der Empfehlungen (sic!) in Sachen Vorgabe von Psychotherapiestunden und erforderliche Gutachten für Erlaubnis Verschreibung Medikamente i.A. bzw. Hormone i.B. bzw. operative Maßnahmen betrifft, können die Empfehlungen gar nichts "befehlen". Da kommt es schlichtweg auf den Arzt/die Ärztin an, welche Vorbefunde und Gutachten er oder sie akzeptiert (Stichwort: für Kosten, die die Kassen ohnehin nicht übernehmen; gaOP im Ausland; sog. "Schönheits-OPs" für TGs; etc.), ohne sich eines Kunstfehlers schuldig zu machen: Wenn - um ein bekanntes Beispiel zu nennen - Dr. Schaff sagt, Gutachten genug, er operiert, dann ist das so. Wenn - wie mir einst mal unter vier Augen von einem Operateur in W. eingestanden wurde - der Operateur einen Wisch in der Hand hat, der ihn von der Verantwortung die OP durchzuführen befreit (nicht natürlich im Weiteren das Ergebnis seines Tuns), dann ist das auch so. Da haben dann weder die TS-Clique noch die Kassen etwas mitzureden.

Letztlich die Personenstands-/Namensänderung: Eine Verweigerung der Buchhaltung des Staates die Geschlechtsänderung in den Büchern nachzuziehen, bei Vorliegen entsprechender Gutachten, die die Anforderung laut höchstgerichtlicher RSpr belegt, würde wohl in einem neuerlichen Verwaltungsverfahren bis ganz oben nicht halten. Nicht umsonst sind das aus gutem Grund "medizinische Empfehlungen" und keine "rechtstechnischen".
Und ganz obendrein, wie wir ja spätestens seit der Aufhebung der Erlässe wissen, sind diese als Dienstanweisung an die Beamtenschaft keine (gehörig kundgemachten) Verordnungen mit Rechtswirkung nach außen.
Zitat

RE: Ö / BM f Ges: Empfehlungen f d Behandlungsprozess (22.7.2014)
Beitrag #17
Die "Fleischbeschau" übernahm damals Anfang '96 - bei mir - der nachfolgende Chirurg meines (offiziellen) Operateurs; Dieser verhalf auch zu einem sehr frühen Termin in der damaligen Gerichtsmedizin bei Fr. Dr. Friedrich und Hr. Dr. Springer (war für mich aufgrund der Lokalität und kassenmäßig am naheliegendsten) - diesen beiden musste ich lediglich 08-15 Fragen für deren Unterlagen geben; Springer machte seiner Verwunderung Ausdruck "was ich denn jetzt schon hier suche", normalerweise bekäme man diesen Termin frühestens sechs Monate nach der OP; Ich konnte also schon fünf Monate nach der OP meine PÄ & NÄ aufgrund des "blauen" Gerichtsmedizin-Briefes, der auch rund drei Monate auf sich warten ließ, bekommen...

Auch vernahm ich vom Operateur zuvor, dass er jedenfalls ein Gutachten benötigen würde, bezüglich Rechtssicherheit, und jedenfalls wären mindestens sechs Monate Hormontherapie nötig; "Mein Fall" wäre ihm nach wohl sehr klar gewesen - selbst Springer meinte Jahre zuvor bei Mitteilung seiner "Diagnose" eindeutig TS mit Empfehlung zu einer OP; Allerdings war ich auch erst Anfang 20, was wohl auch mit ein Grund war; Der Mut zum öffentlichen Outing (jede/r dachte zumindest schon ich wär ein ziemlich femininer Schwuler) und den weiteren Schritten, also Psychotherapie, Hormonfreigabe (damals noch im Spital des Operateurs) usw usf musste noch ein bisschen Wachsen...

Insgesamt war es für mich ab dem Zeitpunkt wo ich die (offiziellen) Hormone und die Zusage für die OP hatte, also etliche Monate vorher, kein Problem mehr auf das "nachher" zu warten, obwohl ich schon die Chefärtzin M. am Wienerberg davon überzeugen musste, dass meine Gutachten in ein paar Wochen/Monaten nicht positiver sein würden, welche diese noch abwarten wollte - ich hatte zwar genügend "deklarierte" Therapie-Stunden, jedoch nicht innert zwei Jahren; Allerdings verschob ich für das Anlegen von Eigenblut-Konserven einen bereits möglichen OP-Termin um einen Monat nach hinten...

Damals (oh, je, wie alt man doch wird ;-) ) gabs jedoch auch keinen so extremen Druck durch die inzwischen ziemlich rasant gewordene Medienwelt, dem man sich meist nicht (mehr) entziehen kann; Jedenfalls wars früher eventuell doch auch in manchen Fällen leichter als aktuell, "Vurschrift is schließli Vurschrift"...

Undecided
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RE: Ö / BM f Ges: Empfehlungen f d Behandlungsprozess (22.7.2014)
Beitrag #18
(28.09.2014, 00:19)Elisabeth I. schrieb: [hier gekürzt]
Letztlich die Personenstands-/Namensänderung: Eine Verweigerung der Buchhaltung des Staates die Geschlechtsänderung in den Büchern nachzuziehen, bei Vorliegen entsprechender Gutachten, die die Anforderung laut höchstgerichtlicher RSpr belegt, würde wohl in einem neuerlichen Verwaltungsverfahren bis ganz oben nicht halten. Nicht umsonst sind das aus gutem Grund "medizinische Empfehlungen" und keine "rechtstechnischen".
Und ganz obendrein, wie wir ja spätestens seit der Aufhebung der Erlässe wissen, sind diese als Dienstanweisung an die Beamtenschaft keine (gehörig kundgemachten) Verordnungen mit Rechtswirkung nach außen.

Ich zitiere aus den "Empfehlungen" (Fassung vom August 2014):

Zitat:Voraussetzung zur Bewilligung einer Personenstandsänderung, die in Österreich unabhängig von somatischen Maßnahmen erfolgen kann, ist eine Stellungnahme einer Fachärztin/eines Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin oder einer Klinischen Psychologin/eines Klinischen Psychologen oder einer Psychotherapeutin/eines Psychotherapeuten, welche zu enthalten hat:
  • die Diagnose Geschlechtsdysphorie bzw. Transsexualismus in der Klassifikation der derzeit gültigen Fassung des DSM bzw. ICD;
  • die Erklärung, dass die Geschlechtsdysphorie bzw. Transsexualismus aus heutiger Sicht mit sehr großer Wahrscheinlichkeit als dauerhaft und irreversibel eingestuft werden kann;
  • die Mitteilung, dass sich das äußere Erscheinungsbild der gewünschten Geschlechtsrolle deutlich angenähert hat.

Diese Passage hat eigentlich in einer "Empfehlung" zur medizinischen Behandlung von TS nichts verloren. Sie kann m.E. nur so verstanden werden, dass es eben aus Sicht des BMG zumindest wünschenswert wäre, wenn die Personenstandsbehörden so (und nicht anders) vorgehen würden.

Ja, es ist eine ungefähre Wiedergabe verschiedener Aussagen vor allem des VwGH. Obwohl z.B. dort wimre nirgends von einer "Mitteilung" (wessen - und welche Kompetenz hat überhaupt ein/e Psy*** das äußere Erscheinungsbild eines Menschen zu beurteilen?) als Beweismittel zum Nachweis einer an das Identitätsgeschlecht angenäherten äußeren Erscheinung die Rede ist.

Ja, es ist in Bezug auf die PÄ die rechtlich völlig unbeachtliche informelle Äußerung eines unzuständigen Organs. Nur blöd, wenn sich Beamte trotzdem danach richten sollten und das vielleicht nicht einmal in eine Bescheidbegründung schreiben werden. Eine "Rechtsquelle", die nur faktisch wirksam ist aber nicht rechtlich in Erscheinung tritt, kann man auch nicht anfechten. Undecided
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RE: Ö / BM f Ges: Empfehlungen f d Behandlungsprozess (22.7.2014)
Beitrag #19
Bähandlungsrichtlinien wieder revidert!

Eine Zusammenfassung der Änderungen der Revisionen von August und nun zuletzt vom 1. Oktober findet sich auf TransX - News.
Für die Praxis wird sich dadurch nicht viel ändern. Neu ist insbesondere, dass der therapeutische Prozess vor der Hormonbehandlung weiter verlängert werden kann, da die Behandlung „koexistentielle psychischer, sozialer und/oder somatischer Störungen Störungen“ nun in jedem Fall angesagt ist.
Kennt ihr jemand, dem man keine "koexistentiellen Störungen" unterstellen kann?

Nun gut, die dritte Version der Bähandlungsrichtlinien bestätigt: das BMG übt noch. Vielleicht kommen sie nach 20 Revisionen d'rauf, welcher Blödsinn da wirklich d'rin steht.
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RE: Ö / BM f Ges: Empfehlungen f d Behandlungsprozess (22.7.2014)
Beitrag #20
(04.10.2014, 20:41)Eva schrieb: Bähandlungsrichtlinien wieder revidert!

Eine Zusammenfassung der Änderungen der Revisionen von August und nun zuletzt vom 1. Oktober findet sich auf TransX - News.
[hier gekürzt]
Nun gut, die dritte Version der Bähandlungsrichtlinien bestätigt: das BMG übt noch. Vielleicht kommen sie nach 20 Revisionen d'rauf, welcher Blödsinn da wirklich d'rin steht.

Na ja, das ist der "Fluch" konsensorientierter Entscheidungsfindung. Big Grin

Man ruft irgendein "Gremium", einen Beirat zusammen, lässt alle "Stakeholder" unter der Moderation einer vertrauenswürdigen Person ihren Senf abgeben und bekommt am Ende ein Papier, bei dem man sich ziemlich sicher sein kann, dass keine/r der Beteiligten versuchen wird, es in der Luft zu zerreissen oder öffentlich dagegen zu opponieren (geht nicht, "man" war ja mit im Boot Tongue).

Für Politiker/innen also eine klassische Win-Win-Situation.

Der Nachteil ist, dass man bei diesem Verfahren oft nur einen inkonsistenten "Brei" als Ergebnis bekommt.

So wie hier.
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