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transgender frau in einer männerzelle- baltimore/Usa
02.05.2015, 18:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.05.2015, 18:49 von mrs.moustache.)
Tag auch!
Ernstes thema mal wieder:
In Baltimore wurde bei ausschreitung eine transgender frau festgenommen. Ausweis ect scheint weiblich ausgestellt zu sein, da sie zuerst als Frau aufgenommen wurde und in der ersten Arrestzelle gelandet ist.
Beim transfer in eine andre gefängnisanstalt wurde anscheinend wegen "assigned male at birth" entschieden sie als mann einzustufen. Was herabwürdigung zur folge hat, da sie nicht aussehe wie ein mann, brüste habe aber trotzdem gezwungen ist ein halbtransparentes weißes shirt zu tragen...
Mir stellen sich ein paar fragen. Vielleicht weiß da wer juristische fakten diskussion ist fast überflüssig, ist aber natürlich nie unerwünscht.
Also: assigned male at birth- bedeutet das, dass der geschlechtseintrag nicht geändert wurde?
Wenn doch- hätte die polizei bei uns einsicht? Ich mein irgendwo wäre es verständlich...
(Ob es möglich ist den eintrag zu ändern ect in den USA hab ich bei ner aktivistin, von der der link stammt, angefragt. Antwort steht aber aus)
Und- bei uns kommt man so lang in das männergefängnis bis man die pä hat- wär zumindest "klar" oder kann man da ausnahmen "bewirken"? (Nicht, dass ich vor hätte mich strafbar zu machen!)
Und mit pä sollte und darf bei uns sowas eh nicht vorkommen?!
Egal hier der artikel (ist in englisch) :
http://mashable.com/2015/04/30/transgend...ign=buffer
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RE: transgender frau in einer männerzelle- baltimore/Usa
soweit ich weis haben juristischen Instanzen als einzige darauf einsicht das der Personenstand geändert wurde. Diese Information wird allerdings auch nur bei Verurteilungen zugänglich gemacht. Da diese Information gerade frei aus dem Gedächtnis abgerufen wurde beantrage ich keine Richtigkeit. Das ist halt das was ich mir im Kopf behalten habe.
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RE: transgender frau in einer männerzelle- baltimore/Usa
02.05.2015, 20:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.05.2015, 20:19 von mrs.moustache.)
Okay ja so dachte ich mir das auch. Vielleicht sagt mike-tanja wie es genau aussieht und was genau der sinn dahinter ist/wäre wenn die polizei einsicht hätte.
Trotzdem ist es doch so, dass transgender personen bei uns nicht diskriminiert werden dürfen. Und dass ist ja in so einem fall zumindest bei uns der fall und wäre gesetzeswidrig, (spätestens) mit einer PÄ?!
In Nova scotia hab ich erfahren, ist die diskriminierung >erst< seit 2012 als gesetzeswidrig verankert. Wie es in baltimore aussieht weiß zumindest ich (noch) nicht
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RE: transgender frau in einer männerzelle- baltimore/Usa
(02.05.2015, 18:47)mrs.moustache schrieb: Tag auch!
Ernstes thema mal wieder:
In Baltimore wurde bei ausschreitung eine transgender frau festgenommen. Ausweis ect scheint weiblich ausgestellt zu sein, da sie zuerst als Frau aufgenommen wurde und in der ersten Arrestzelle gelandet ist.
Beim transfer in eine andre gefängnisanstalt wurde anscheinend wegen "assigned male at birth" entschieden sie als mann einzustufen. Was herabwürdigung zur folge hat, da sie nicht aussehe wie ein mann, brüste habe aber trotzdem gezwungen ist ein halbtransparentes weißes shirt zu tragen...
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Also: assigned male at birth- bedeutet das, dass der geschlechtseintrag nicht geändert wurde?
Wenn doch- hätte die polizei bei uns einsicht? Ich mein irgendwo wäre es verständlich...[hier gekürzt]
Ich habe keine genauen Kenntnisse des im US-Bundesstaat Maryland geltenden Personenstandsrechts.
"Assigned male at birth" scheint ein Vermerk zu sein, der auf das anlässlich der Geburt eingetragene, "zugewiesen", Geschlecht "Mann" hinweist. Wo dieser Vermerk zu finden ist? M.E. sicher nicht in Ausweisen oder (nach der PÄ) ausgestellten (Geburts-) Urkunden. Aber es ist auch in Österreich so, dass eigentlich in allen amtlichen Registern (Grundbuch, Firmenbuch, ZMR, LPR, etc.) die Geschichte eines Datensatzes lückenlos dokumentiert sein sollte, also auch eine gelöschte oder geänderte Eintragung nicht physisch gelöscht sondern nur in ein Verzeichnis der gelöschten oder geänderten Eintragungen verschoben wird (auf Zeit oder auf Dauer).
In Österreich wäre es wohl so, dass das eingetragene Geschlecht gilt. Bei einer Non-OP-Transfrau nach PÄ würde in Haft das "Anhängsel" erst bei einer körperlichen Untersuchung oder unter der Dusche auffallen. Und es wäre kein Grund für eine Überstellung in eine Männerabteilung oder eine JA für Männer.
Wenn es für die Polizei irgendeinen Grund geben sollte, eine personenstandsrechtliche Geschichte zu ermitteln, müsste sie wohl unter Berufung auf die Amtshilfepflicht eine begründete Anfrage an das Standesamt des Geburtsorts schicken. Ob und unter welchen Bedingungen es sonst eine Möglichkeit gäbe, diese Daten direkt abzufragen, müsste ich erst recherchieren.
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RE: transgender frau in einer männerzelle- baltimore/Usa
Interessant.
Die handhabung in Österreich betrifft mich als Security jetzt zwar nicht idrekt aber es sit gut das auch zu wissen.
Zusätzlich weis ich an wen ich mich wende wenn ich juristische Fragen habe
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RE: transgender frau in einer männerzelle- baltimore/Usa
Sehr aufschlussreich und kurz zusammengefasst.
Danke dir mike-tanja
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RE: transgender frau in einer männerzelle- baltimore/Usa
(02.05.2015, 21:45)Mike-Tanja schrieb: ... Wenn es für die Polizei irgendeinen Grund geben sollte, eine personenstandsrechtliche Geschichte zu ermitteln, müsste sie wohl unter Berufung auf die Amtshilfepflicht eine begründete Anfrage an das Standesamt des Geburtsorts schicken. Ob und unter welchen Bedingungen es sonst eine Möglichkeit gäbe, diese Daten direkt abzufragen, ...
Das ist seit dem ZPR (01.11.2014) wohl nicht mehr so:
http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Service/zpr...spx#t_1_09 schrieb:Können andere Behörden auf die ZPR-Daten zugreifen?
Alle Behörden haben im Rahmen ihres gesetzlichen Wirkungsbereichs unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben die Möglichkeit, auf die Daten zugreifen.
Es "darf" schließlich sogar ein "ehemaliges" Amt wie das "Arbeitsmarktservice" sich die Daten aus dem ZMR ziehen, der AMS-"Kunde" braucht keinen Meldezettel (inkl Kopie, wie eben früher) mehr vorzeigen...
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RE: transgender frau in einer männerzelle- baltimore/Usa
Oookay das find ich dann doch wieder relativ ungut :/
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RE: transgender frau in einer männerzelle- baltimore/Usa
(02.05.2015, 23:40)Bonita schrieb: (02.05.2015, 21:45)Mike-Tanja schrieb: ... Wenn es für die Polizei irgendeinen Grund geben sollte, eine personenstandsrechtliche Geschichte zu ermitteln, müsste sie wohl unter Berufung auf die Amtshilfepflicht eine begründete Anfrage an das Standesamt des Geburtsorts schicken. Ob und unter welchen Bedingungen es sonst eine Möglichkeit gäbe, diese Daten direkt abzufragen, ...
Das ist seit dem ZPR (01.11.2014) wohl nicht mehr so:
http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Service/zpr...spx#t_1_09 schrieb:Können andere Behörden auf die ZPR-Daten zugreifen?
Alle Behörden haben im Rahmen ihres gesetzlichen Wirkungsbereichs unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben die Möglichkeit, auf die Daten zugreifen.
Ja, auf die aktuellen Daten. Das heißt aber nicht zwingend, dass die (online) abfragen können, ob jemand immer schon "Meier" geheißen hat, und ob Frau Meier bei der Geburt nicht als Herr Meier eingetragen worden ist.
Ausdrücklich ist in § 48 Abs. 4 PStG 2013 vorgesehen, dass die Landespolizeidirektionen Daten zu Namensänderungen von strafmündigen Personen (über 14 Jahren) abfragen dürfen. Eine ausdrückliche korrespondierende Bestimmung für Personenstandsänderungen des Geschlechts fehlt.
(02.05.2015, 23:40)Bonita schrieb: Es "darf" schließlich sogar ein "ehemaliges" Amt wie das "Arbeitsmarktservice" sich die Daten aus dem ZMR ziehen, der AMS-"Kunde" braucht keinen Meldezettel (inkl Kopie, wie eben früher) mehr vorzeigen...
Das AMS ist kein ehemaliges Amt sondern ein durch Gesetz eingerichteter und mit behördlichen Aufgaben beliehener Rechtsträger. Also immer noch das, was man gemeinhin ein "Amt" nennt. Auch wenn sie dort Parteien inzwischen als "Kunden" bezeichnen.
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RE: transgender frau in einer männerzelle- baltimore/Usa
(03.05.2015, 17:00)Mike-Tanja schrieb: Ja, auf die aktuellen Daten. Das heißt aber nicht zwingend, dass die (online) abfragen können, ob jemand immer schon "Meier" geheißen hat, und ob Frau Meier bei der Geburt nicht als Herr Meier eingetragen worden ist.
Ausdrücklich ist in § 48 Abs. 4 PStG 2013 vorgesehen, dass die Landespolizeidirektionen Daten zu Namensänderungen von strafmündigen Personen (über 14 Jahren) abfragen dürfen. Eine ausdrückliche korrespondierende Bestimmung für Personenstandsänderungen des Geschlechts fehlt.
Freilich wirds erst eingepflegte Datensätze ab dem Einführungsdatum (01.11.2014) geben, auf welche eben auch die Polizei Zugriff hat (darum gings doch hier im Thread);
Wie in den meisten ö Ämtern/Behörden wird seit einigen Jahren die "papierlose" Verwaltung forciert, was bedeutet, dass alte Papier-Dokumente (also zB auch das "Geburtenbuch") eingescannt und als elektronisches Bild abrufbar sein werden bzw sind; Ob bzw wie weit da die Standesämter sind, weiß ich freilich nicht...
(03.05.2015, 17:00)Mike-Tanja schrieb: Das AMS ist kein ehemaliges Amt sondern ein durch Gesetz eingerichteter und mit behördlichen Aufgaben beliehener Rechtsträger. Also immer noch das, was man gemeinhin ein "Amt" nennt. Auch wenn sie dort Parteien inzwischen als "Kunden" bezeichnen.
" Es erfüllt die Funktionen eines öffentlich-rechtlichen Arbeitsamts", all right, es ist halt noch immer ein "Amt" - habs wohl mit der ELGA-GmbH ( ELGA - Handeln wer raus will) gleichgesetzt, mea culpa
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