Beitrag #1
15.11.2011, 18:11
heutige Aussendung des Rechtskomitee Lambda:
Vorbildlich
Stadt Wien beendet Zwangsouting für Transsexuelle
Rechtskomitee LAMBDA zeigt sich erfreut
Die Stadt Wien stellt Heiratsurkunden für Transsexuelle anders aus als von der Innenministerin vorgeschrieben und beendet damit das Zwangsouting transsexueller Menschen. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, zeigt sich hocherfreut und dankt der Stadt Wien für ihr vorbildliches Handeln.
Seit einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs im Jahr 2006 müssen sich verheiratete Transsexuelle nicht mehr scheiden lassen, um in ihrem neuen Geschlecht anerkannt zu werden. Sie dürfen verheiratet bleiben und erhalten alle ihre Dokumente und Urkunden auf ihren neuen Namen und mit ihrem neuen Geschlecht.
Auch in der Heiratsurkunde werden diese Änderungen vorgenommen. Weil aber die Innenministerin die Personenstandsverordnung nicht an die neue Rechtslage angepasst hatte, wurden die (nach der Geschlechtsanpassung eines Partners) nun gleichgeschlechtlichen Ehepartner in der Heiratsurkunde weiterhin als „Mann“ und „Frau“ bezeichnet. Das war nicht nur eine falsche Beurkundung sondern führte auch zu einem ungewollten Outing des transsexuellen Ehepartners überall dort, wo er/sie die Heiratsurkunde vorlegt.
Denn, wenn in einer österreichischen Heiratsurkunde (wie zumeist an den Vornamen ersichtlich) zwei Männer oder zwei Frauen als miteinander verheiratet ausgewiesen werden, so kann es sich (weil die gleichgeschlechtliche Eheschließung hierzulande immer noch nicht möglich ist) nur um eine transsexuelle Ehe handeln, in der einer der Partner früher ein anderes Geschlecht hatte.
Gegen die Verordnung der Innenministerin
Wird nun eine der beiden Frauen in der Heiratsurkunde als „Mann“ bezeichnet (oder einer der beiden Männer als „Frau“), so ist damit offenbart, wer der beiden Ehegatten der transsexuelle Teil ist, wer früher ein anderes Geschlecht hatte.
Transsexuelle Ehepartner mussten ihre Transsexualität daher immer dann offenbaren, wenn sie die Heiratsurkunde vorlegen (mußten). Ein Umstand, den der Europäische Menschenrechtsgerichtshof bereits vor Jahren als menschenrechtswidrig erkannte (B. v France 1992) .
Der Verwaltungsgerichtshof hat dem vergangenes Jahr Rechnung getragen und entschieden, dass die von der Innenministerin vorgegebenen Formulare, die die Ehepartner als „Mann“ und „Frau“ ausweisen, in solchen Fällen nicht zu verwenden sind (VwGH 29.11.2010, 2010/17/0042).
Bereits zuvor hat die Innenministerin (erkennbar auf Grund dieses Beschwerdefalls) die Personenstandsverordnung (mit Wirkung vom 01.01.2010) geändert. Die Ehepartner sind seither nicht mehr mit„Mann“ und „Frau“ zu bezeichnen. Dafür hat die Innenministerin stattdessen angeordnet, dass der (frühere) Mann auf der Heiratsurkunde immer als erstes genannt muss und die (frühere) Frau immer an zweiter Stelle. Damit ist wieder erkennbar, wer bei dem gleichgeschlechtlichen Ehepaar der transsexuelle Ehepartner ist und wird dieser damit wieder geoutet.
Die Stadt Wien hat nun jener Transfrau, die vor dem VwGH gewonnen hatte, eine Heiratsurkunde ausgestellt, in der sie – entgegen der Verordnung der Innenministerin – an zweiter Stelle angeführt ist.
„Wir sind der Stadt Wien für diese Entscheidung sehr dankbar und hoffen, dass im Innenministerium Vernunft einkehrt und in der Personenstandsverordnung auch der neue Outingzwang bald beseitigt wird“, sagt der Präsident des RKL und Anwalt der Beschwerdeführerin Dr. Helmut Graupner.
Vorbildlich
Stadt Wien beendet Zwangsouting für Transsexuelle
Rechtskomitee LAMBDA zeigt sich erfreut
Die Stadt Wien stellt Heiratsurkunden für Transsexuelle anders aus als von der Innenministerin vorgeschrieben und beendet damit das Zwangsouting transsexueller Menschen. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, zeigt sich hocherfreut und dankt der Stadt Wien für ihr vorbildliches Handeln.
Seit einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs im Jahr 2006 müssen sich verheiratete Transsexuelle nicht mehr scheiden lassen, um in ihrem neuen Geschlecht anerkannt zu werden. Sie dürfen verheiratet bleiben und erhalten alle ihre Dokumente und Urkunden auf ihren neuen Namen und mit ihrem neuen Geschlecht.
Auch in der Heiratsurkunde werden diese Änderungen vorgenommen. Weil aber die Innenministerin die Personenstandsverordnung nicht an die neue Rechtslage angepasst hatte, wurden die (nach der Geschlechtsanpassung eines Partners) nun gleichgeschlechtlichen Ehepartner in der Heiratsurkunde weiterhin als „Mann“ und „Frau“ bezeichnet. Das war nicht nur eine falsche Beurkundung sondern führte auch zu einem ungewollten Outing des transsexuellen Ehepartners überall dort, wo er/sie die Heiratsurkunde vorlegt.
Denn, wenn in einer österreichischen Heiratsurkunde (wie zumeist an den Vornamen ersichtlich) zwei Männer oder zwei Frauen als miteinander verheiratet ausgewiesen werden, so kann es sich (weil die gleichgeschlechtliche Eheschließung hierzulande immer noch nicht möglich ist) nur um eine transsexuelle Ehe handeln, in der einer der Partner früher ein anderes Geschlecht hatte.
Gegen die Verordnung der Innenministerin
Wird nun eine der beiden Frauen in der Heiratsurkunde als „Mann“ bezeichnet (oder einer der beiden Männer als „Frau“), so ist damit offenbart, wer der beiden Ehegatten der transsexuelle Teil ist, wer früher ein anderes Geschlecht hatte.
Transsexuelle Ehepartner mussten ihre Transsexualität daher immer dann offenbaren, wenn sie die Heiratsurkunde vorlegen (mußten). Ein Umstand, den der Europäische Menschenrechtsgerichtshof bereits vor Jahren als menschenrechtswidrig erkannte (B. v France 1992) .
Der Verwaltungsgerichtshof hat dem vergangenes Jahr Rechnung getragen und entschieden, dass die von der Innenministerin vorgegebenen Formulare, die die Ehepartner als „Mann“ und „Frau“ ausweisen, in solchen Fällen nicht zu verwenden sind (VwGH 29.11.2010, 2010/17/0042).
Bereits zuvor hat die Innenministerin (erkennbar auf Grund dieses Beschwerdefalls) die Personenstandsverordnung (mit Wirkung vom 01.01.2010) geändert. Die Ehepartner sind seither nicht mehr mit„Mann“ und „Frau“ zu bezeichnen. Dafür hat die Innenministerin stattdessen angeordnet, dass der (frühere) Mann auf der Heiratsurkunde immer als erstes genannt muss und die (frühere) Frau immer an zweiter Stelle. Damit ist wieder erkennbar, wer bei dem gleichgeschlechtlichen Ehepaar der transsexuelle Ehepartner ist und wird dieser damit wieder geoutet.
Die Stadt Wien hat nun jener Transfrau, die vor dem VwGH gewonnen hatte, eine Heiratsurkunde ausgestellt, in der sie – entgegen der Verordnung der Innenministerin – an zweiter Stelle angeführt ist.
„Wir sind der Stadt Wien für diese Entscheidung sehr dankbar und hoffen, dass im Innenministerium Vernunft einkehrt und in der Personenstandsverordnung auch der neue Outingzwang bald beseitigt wird“, sagt der Präsident des RKL und Anwalt der Beschwerdeführerin Dr. Helmut Graupner.
Timeo Danaos et dona ferentes!