Geschlechtsangleichung im Gefängnis
RE: Geschlechtsangleichung im Gefängnis
Beitrag #31
ich weiß es ist schon älter aber wollte kein neuen aufmachen!

Wie ist das nun in welchen Gefängnis müssen welche ?

Ich hab immer gedacht das was im ausweis steht zählt auch wenn die frau keine Hormone nimmt und denn penis noch hat kommt sie ins Frauen Gefängnis weil die PÄ Bewilligt wurde ?


Wie ist das bei denen die auch als Frau leben aber noch Mänlich im ausweis steht
also sprich die zb. Hormone nehmen oder die op schon hatten also schon eine vagina haben blos noch keine PÄ Beantragt haben ?

Wenn ihr das mal erklären könntet wäre echt Top!
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RE: Geschlechtsangleichung im Gefängnis
Beitrag #32
Kenn mich zwar da nicht aus mit dem Thema aber ehrlich ich möchte gar nicht ins Gefängnis, in kein Männergefängnis da sterb ich lieber aber auch nicht ins Frauengefängnis und ebenso wenig in ein Transgendergefängnis wenns so etwas geben würde. Immer schön sauber bleiben. Big Grin

Ann Lie
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RE: Geschlechtsangleichung im Gefängnis
Beitrag #33
hehe jaa das stimmt wohla sauber bleiben ist am besten aber es ist sehr interessant und man lernt nie aus Big Grin
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RE: Geschlechtsangleichung im Gefängnis
Beitrag #34
Soll ja auch Staaten geben, wo Leute zb. wegen Widerstand gegen Unrecht im Knast landen. Oder einfach nur zur Belustigung der Machthaber. Ein gewisser westl. Geheindienst hat einige sehr extreme Sachen von der Gestapo gelernt und diese ihren südamerikanischen Marionettenregierungen beigebracht. Monströs perverse Folter, im Namen des Staates. Also wer ist dort sauber?

Aber zur Frage: bei uns besteht der Staat auf den Buchstaben des Gesetzes, solage es ihm Vorteile bringt, verfügt aber auch öfters nach dem Willkürprinzip. Bei der Knastfrage wird wohl das Passing und das Organ den Ausschlag geben, damit es möglichst wenig Aufruhr gibt.

Eine post-Gaop mit 100% Passing, aber M im Pass, würde wohl kaum in den Männerknast gesteckt.

Vermut ich mal.

LG
Um die Welt in einem Sandkorn zu sehn,
und den Himmel in einer wilden Blume,
halte die Unendlichkeit in deiner Hand
und die Stunde rückt in die Ewigkeit.

-= VERITAS VINCIT =-
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RE: Geschlechtsangleichung im Gefängnis
Beitrag #35
Also zumindest in Deutschland bin ich mir ziemlich sicher, dass ganz einfach das gilt, was in der Geburtsurkunde steht. (Im Personalausweis steht kein Geschlecht. Auch wenn es viele immer denken.)

Im Zweifel gibt es sicher auch Vorschriften bei Gefahr für den/die Insass*in, wie z.B. Einzelhaft zum Eigenschutz.
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RE: Geschlechtsangleichung im Gefängnis
Beitrag #36
(17.06.2016, 20:02)Aniistar schrieb: ich weiß es ist schon älter aber wollte kein neuen aufmachen!

Wie ist das nun in welchen Gefängnis müssen welche ?

Ich hab immer gedacht das was im ausweis steht zählt auch wenn die frau keine Hormone nimmt und denn penis noch hat kommt sie ins Frauen Gefängnis weil die PÄ Bewilligt wurde  ?


Wie ist das bei denen die auch als Frau leben aber noch Mänlich im ausweis steht
also sprich die zb. Hormone nehmen oder die op schon hatten also schon eine vagina haben blos noch keine PÄ Beantragt haben ?

Wenn ihr das mal erklären könntet wäre echt Top!
Gefängnisverwaltungen sind bürokratische Systeme, also haben sie ganz gerne klare Anweisungen, wie etwas zu erledigen ist.

Damit zählt für die im Zweifel immer das, was in den Papieren steht: das amtlich registrierte Geschlecht, ganz egal ob Geburtsgeschlecht oder das nach der Personenstandsänderung einer TS in der Geburtsurkunde und anderen Papieren aufscheinende Identitätsgeschlecht.

Für Österreich würde ich sagen: Sobald eine Stelle in der Vollzugsverwaltung (also die/der Leiter/in einer Justizanstalt als Vollzugsbehörde) von Transgender-Komponenten in der Lebensgeschichte einer/eines Gefangenen erfährt, wird sie/er das aktenkundig machen (vermutlich auch eine entsprechende Anmerkung im Personendatensatz der/des Betroffenen in der IVS [Integrierte Vollzugsverwaltung, ein Informationsverbundsystem des Justizministeriums] veranlassen) und weitere Überlegungen anstellen. Das kann ein heikler Balanceakt sein. Einerseits ist es nicht unproblematisch, etwa eine Transfrau mit PÄ vor dem Wachpersonal zu outen, andererseits ist es m.E. schon sinnvoll, dass die Aufseher/innen das vorher wissen, wenn etwa eine Non-OP-Transfrau unter der Dusche mit Cisfrauen in Kontakt kommt. Es sollte für alle Beteiligten klar sein, dass nicht-stimmige äußerliche Geschlechtsmerkmale etwas Normales sind, und man damit auch im Gefängnisalltag klarkommen muss.

Während eine Non-OP-TS mit PÄ sich wenigstens auf das Gesetz berufen kann, wenn es um die Frage geht, ob sie in die Schwarzau (meines Wissens einzige JA nur für Frauen in der Nähe von Wiener Neustadt) gehört, hat eine Transfrau ohne PÄ bei dieser Diskussion keine Chance. Denn die Vollzugsverwaltung kann ja nicht danach entscheiden, ob sie feminin wirkt, oder ob ihr Passing überzeugend ist. Das Beste, was sie erreichen kann, ist besondere Rücksichtnahme seitens der Wachen in einer Männer-JA und eventuell eine Extra-Zeit unter der Dusche. Problem: eine solche Spezialbehandlung kann Mitgefangene auch extra gamsig und dazu noch neidisch machen.

Und, nach neuester Entwicklung, hat sie die Chance, eine geschlechtsangleichende Behandlung während der Haft zu beginnen oder fortzusetzen.
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RE: Geschlechtsangleichung im Gefängnis
Beitrag #37
Aber stell dir vor, was los ist, wenn die eine Post-Gaop Supersexy Person in den Männerknast stecken, bloß weil sie keine PÄ hat. Ich denke nicht, daß die Verwaltung sich auf sowas einläßt. Für solche Fälle haben die doch immer irgend nen Gummiparagraphen in der Hinterhand. Z.B. wenn die öffentliche Ordnung in Gefahr ist, oder gesunder Menschenverstand etwas gebietet.

LG
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RE: Geschlechtsangleichung im Gefängnis
Beitrag #38
Und, nach neuester Entwicklung, hat sie die Chance, eine geschlechtsangleichende Behandlung während der Haft zu beginnen oder fortzusetzen.

was ist damit gemeint verstehe das nicht
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RE: Geschlechtsangleichung im Gefängnis
Beitrag #39
Hi Smile

(21.06.2016, 15:45)Aniistar schrieb: Und, nach neuester Entwicklung, hat sie die Chance, eine geschlechtsangleichende Behandlung während der Haft zu beginnen oder fortzusetzen.

was ist damit gemeint verstehe das nicht

meiner Meinung nach heißt dass, was es heißt. Wenn Du eine TS bist, aber noch keine PÄ hast, kannst Du auch im Gefängnis eine geschlechtsangleichende Behandlung beginnen ... spricht HRT starten, etc.

LG
Conny
"To those who are gay, lesbian, bisexual,or transgender-let me say- you are not alone. You're struggle, for the end to violence and discrimination, is a shared struggle. Today, I stand with you. And I call upon all countries and people, to stand with you too. The time has come." (Ban Ki Moon)
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RE: Geschlechtsangleichung im Gefängnis
Beitrag #40
(21.06.2016, 15:53)ConnyP schrieb: Hi Smile

(21.06.2016, 15:45)Aniistar schrieb: Und, nach neuester Entwicklung, hat sie die Chance, eine geschlechtsangleichende Behandlung während der Haft zu beginnen oder fortzusetzen.

was ist damit gemeint verstehe das nicht

meiner Meinung nach heißt dass, was es heißt. Wenn Du eine TS bist, aber noch keine PÄ hast, kannst Du auch im Gefängnis eine geschlechtsangleichende Behandlung beginnen ... spricht HRT starten, etc.
Genau, steht in diesem Beitrag weiter hinter: PID: 61585
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