Das EGMR-Urteil zur Adoption bei gleichgeschlechtlichen Paaren
RE: Das EGMR-Urteil zur Adoption bei gleichgeschlechtlichen Paaren
Beitrag #2
Nun, im Fall der bestehenden gleichgeschlechtlichen Ehen, die durch PÄ entstanden sind, liegt die Sache etwas anders, da es sich dabei trotz der Gleichgeschlechtlichkeit um vollwertige Ehen mit allen Rechten und Pflichten, die sich aus einer Ehe ergeben, handelt.

Das Problem ist die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher eingetragener Partnerschaften. Und hier muss sich jetzt durch dieses Urteil etwas ändern.

Zunächst aber wird Michael Spindelegger nun wohl zum päpstlichen Nuntius und/oder zur österreichischen Bischofskonferenz pilgern müssen, um denen zu erklären, dass die ÖVP ja, ganz im "christlich katholischen Sinn", eh versucht hat so eine Entwicklung zu verhindern, dass man als Partei aber leider halt keinen Einfluss auf diese "ungläubigen" Richter in Straßburg hätte, und das Ganze daher so nicht zu verhindern war, weswegen man jetzt dem mit Bedauern zustimmen müsse.

Danach wird der ÖVP-Bundesparteivorstand wohl darüber nachdenken wie man das gerade noch so umsetzen könnte, dass es dem Urteil zwar noch gerecht wird, aber den Homosexuellen keine weitergehenden Möglichkeiten eingeräumt würden.

Ich bin mal sehr neugieiig was jetzt geschehen wird, fürchte abwer, dass wir der dringend notwendigen Öffnung der Ehe auch für gleichgeschlechtlich liebende Menschen auch mit diesem Urteil noch nicht wirklich viel näher gekommen sind.
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RE: Das EGMR-Urteil zur Adoption bei gleichgeschlechtlichen Paaren - von Angelika - 19.02.2013, 14:48

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