Geld zurück bei bestellter Ware nach etlichen Monaten
RE: Geld zurück bei bestellter Ware nach etlcihen Monaten
Beitrag #4
(21.06.2013, 22:40)Yuna schrieb: Ok danke erstmal, reicht eigentlich eine Email auch?

Wie soll ich verfahren, wenn er mir trotzdem Stornokosten verrechnen will?

Er wird sich nach diesem Schreiben hüten, Stornokosten verrechnen zu wollen. Zudem ists sinnvoll die Entwicklung der Problematik chronologisch aufzuarbeiten - Beispiel:
  • 25.03. Bestellung im Webshop
  • 26.03. Bestätigung des Bestelleingangs per E-Mail - voraussichtliche Lieferzeit 2 Wochen, Rechnung Nr. AR-123456789 im Anhang
  • 26.03. Überweisung des vollen Kaufpreises in Höhe von EUR 2.345,67 auf Ihr Konto IBAN: DE00... BIC: RLB...
  • 29.03. Bestätigung des Zahlungseingangs per E-Mail
  • 12.04. Erste Urgenz per E-Mail
  • 16.04. Antwort auf meine Urgenz: fehlerhafte Ware retour an Hersteller, ca. 2 Wochen zusätzliche Lieferzeit
  • 02.05. Zweite Urgenz per E-Mail
  • 08.05. Antwort auf meine zweite Urgenz: Lieferverzug durch den Hersteller, ca. 3 Wochen zusätzliche Lieferzeit
  • jetzt wäre eigentlich der optimale Zeitpunkt um vom Kauf zurück zu treten
  • 31.05. Dritte Urgenz per E-Mail inkl Androhnung des Vertragsrücktritts
  • 05.06. Antwort auf meine dritte Urgenz per E-Mail, dass die Lieferung in der KW 25 erfolgen wird. Im Falle meines Stornos entstehen Kosten in Höhe von 15% des Kaufpreises - also EUR 351,85.
  • 06.06. Schilderung des Sachverhalts an meine Rechtsschutzversicherung mit Bitte um Unterstützung per E-Mail
  • 06.06. Zusage der vollen Risiko- und Kostenübernahme durch meine Rechtschutzversicherung im Klagsfall per E-Mail

Sinnvoll ist, die paar Euro zu investieren und den Rücktritt vom Kaufvertrag schriftlich und eingeschrieben (!) beim Verkäufer zu deponieren, damit er danach nicht sagen kann, dass er deinen Rücktritt vom Kaufvertrag nicht bekommen hat. Sollte dein Händler jetzt auf die Idee kommen, dir ein mangelhaftes Teil zu liefern, musst du ihm zugestehen die Mängel zu beheben (bzw dies zumindest zu versuchen = Nachbesserung der Ware). Von daher erachte ich es für sinnvoll, vom Kaufvertrag zurückzutreten, denn ein problemlos funktionierendes Teil scheint nicht lieferbar zu sein. Sowie der Verkäufer deinen Widerruf erhalten hat, darf er nicht mehr liefern. Und er will nach dem Wink mit der Rechtsschutzversicherung sicher nicht mehr mit dir diskutieren. Verrate ihm einfach deine Bankverbindung und teil ihm mit, dass du dir die Überweisung des vollen Betrags bis zum 28. 06. 2013 erwartest, widrigenfalls du deine Rechtsanwälte mit der Wahrung deiner Interessen beauftragen würdest. Verbleib in der Hoffnung, dass dies nicht nötig sein wird.

Intressiert mich, wie es da weitergeht...

Morgengrüße aus Graz
A.
Die schwierigste Turnübung ist der Sprung über den eigenen Schatten...
(Dieter Chmelar, Backstage nach den BigBrotherAwards 2012)
Zitat



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RE: Geld zurück bei bestellter Ware nach etlcihen Monaten - von prof - 22.06.2013, 06:54

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