Sterbehilfe für Transgenderpersonen (Belgien: Freitod eines Transmanns)
RE: Belgien: Freitod eines Transmanns
Beitrag #30
(19.10.2013, 16:16)Homura schrieb: [hier gekürzt] Ich bin dafür, dass sämtliche Regelungen fallengelassen werden und die Leute das tun können, was ihnen vorschwebt. Vielleicht muss man es mal richtig eskalieren lassen um zu sehen was falsch läuft.
(19.10.2013, 16:27)NiAypa schrieb: Doch, man kann Transidentität feststellen, und zwar an der Persönlichkeit und am Verhalten des Menschen! Und darum geht es bei der psychiatrischen Begutachtung. [hier gekürzt]

Es gibt wohl zwei Möglichkeiten, wie man das regeln kann.
  1. Man lässt jeden Menschen selbst entscheiden, gibt den Zugang zu Hormonen und Operationen weitgehend frei (bei chirurgischen Eingriffen von der Intensität einer gaOP ist das allerdings aus rechtlichen Gründen praktisch nicht möglich). Irrt sich jemand, dann ist er eben selber schuld und für die Schädigung der eigenen physischen und psychischen Gesundheit verantwortlich.
  2. Man bleibt bei der jetzigen Methode: Reglementierung, die Entscheidung liegt de facto bei Psycholog/inn/en, Ärzt/inn/en und Psychotherapeut/inn/en. Damit haben diese aber eine Garantenstellung (das ist ein Begriff aus dem Strafrecht) und müssen wissenschaftlich präzise arbeiten, neutral und objektiv sein. Einschließlich der Pflicht, die Patientin/den Patienten bei nicht gesicherter Diagnose "geschlechtliche Transidentität/Transsxualismus/F-64.0" von jeder somatischen Behandlung (HRT, gaOP) fernzuhalten. Eine gesicherte Diagnose ist auch die Voraussetzungen für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
1. Passt zu Homuras Meinung, 2. eher zu der von NiAypa. Faktisch haben wir ein Mischsystem. Was vielleicht auch daran liegt, dass die psychiatrische Begutachtung doch keine so exakte Wissenschaft ist. Bei Nathan Verhelst...können wir nur spekulieren, wie gut gearbeitet worden ist.
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