PÄ /VÄ - internationale Zuständigkeitsabgrenzung
RE: PÄ /VÄ - internationale Zuständigkeitsabgrenzung
Beitrag #4
(29.10.2013, 15:38)Tanya15 schrieb: Also wenn ich das richtig verstehe .Muss ich das in Deutschland die PÄ beantragen und die VÄ in Deutschland oder in Wien und dann muss ich die Österreichische behörde infomieren .?

Wie fangt man am besten an ?

Ich würde, wenn die Voraussetzungen vorliegen, mit der PÄ anfangen, da nach einer Änderung des Geschlechtseintrags die Wahl eines rein weiblichen Vornamens nur mehr eine Formsache ist.

Wenn man eine erwachsene österreichische Staatsbürgerin (keine Doppelstaatsbürgerschaft) ist, wendet man sich schriftlich an das Standesamt seines Geburtsortes in Österreich. Einfach einen Brief schreiben. Die eigene Situation und Entwicklung darstellen. Betonen, dass man sozial als Frau integriert ist, sich dem Erscheinungsbild nach dem Identitätsgeschlecht angenähert hat und nicht wieder im Geburtsgeschlecht leben will und kann. Wichtig ist die Behauptung, dass durch die dargestellte Entwicklung die Eintragung im Geburtenbuch bzw. Personenstandsregister unrichtig geworden ist, und der damit verbundene Antrag an die Personenstandsbehörde, die entsprechende Eintragung in der Rubrik "Geschlecht" auf "weiblich" zu ändern. Dazu ein Verzeichnis der Beweismittel (Urkundenkopien, Beilagen) die dem Antrag angeschlossen sind.

Nach erfolgter PÄ richtet man, wieder schriftlich, einen Antrag an die Bezirksverwaltungsbehörde (= Bezirkshauptmannschaft auf dem Land oder Magistrat der Stadt XY in größeren Städten) des letzten Wohnsitzes, die Änderung des (ersten) Vornamens z.B. auf Tanya oder Michaela oder Johanna zu bewilligen. Begründung: § 3 Abs. 1 Z 7 NÄG, der nach der Geburt eingetragene Vorname entspricht nicht (mehr) dem Geschlecht der Antragstellerin.

Ist das dann durch (sollte, wie gesagt, eine reine Formsache sein), kann man beginnen, sich sämtliche Dokumente im anerkannten Identitätsgeschlecht und mit neuem Vornamen ausstellen zu lassen.

Auf der Website von TransX findet man einige wertvolle Tipps und eine gute Übersicht über die Rechtslage.

Edit/Ergänzung: Mit 15 Jahren wird es wohl keinesfalls ohne die Unterschrift der Eltern/sonstigen Obsorgeberechtigten gehen.
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RE: PÄ /VÄ - internationale Zuständigkeitsabgrenzung - von Mike-Tanja - 29.10.2013, 20:48

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