Hormonstatus?
RE: Hormonstatus?
Beitrag #15
(07.02.2014, 13:04)seda_ts schrieb: Wollte eig. dieses Jahr alles zu Ende bringen mit meinem Personenstand und der Namensänderung, aber so wie es aussieht muss ich noch warten. Kann ich eigentlich den Antrag für die VÄ/PÄ stellen ohne die Hormone (offiziell) genommen zu haben? Denn die Indikation ist ja bereits festgestellt.Huh

Da die VÄ/PÄ in Deutschland allein die Sache des zuständigen Amtsgerichts ist, spielen die Hormone keine Rolle.
Du stellst einen Antrag beim Gericht, der ungefähr so aussieht:

[Meine Anschrift]

[Anschrift Amtsgericht]

Antrag auf Änderung des Vornamens und der Geschlechtszugehörigkeit nach Transsexuellengesetz (TSG)

Hiermit beantrage ich, geboren am XX. XXXXXX XXXX als [alter Name + Nachname] in [Geburtsort], eine Änderung meines Vornamen in [neuer Name] sowie eine Änderung meines Personenstandes nach §8 TSG (auf Grundlage von Az. 1 BvR 3295/07).

Begründung: Die dem Geburtseintrag entsprechende Geschlechtsrolle konnte ich nur unter großen Anstrengungen und nicht sehr erfolgreich leben. Seit [Monat + Jahr] lebe ich vollständig in meiner neuen Geschlechtsrolle und eine Rückkehr in die männliche Rolle ist für mich nicht denkbar.

Sofern die Erstellung von Gutachten erforderlich ist, bitte ich darum, folgende Sachverständige damit zu beauftragen:

1) [Erster Gutachter mit Anschrift]

2) [Zweiter Gutachter mit Anschrift]

Ich bin Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und derzeit in [Anschrift] wohnhaft.

Mit freundlichen Grüßen,

[alter Name]


Dem Schreiben fügt man noch einen Auszug aus den Geburtsregister, eine aktuelle Meldebescheinigung, eine beglaubigte Ausweiskopie, einen transexuellen Lebenslaufs und wenn man Prozesskostenhilfe beantragt, eine Erklärung über die aktuellen wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse sowie die Belege dafür, hinzu.
Dann wirst du sehen, wie lange es dauert bis dieses Verfahren abgeschlossen ist. Soweit mir bekannt hat bis jetzt jeder Richter die zwei Gutachten abgewartet bis er über den Antrag entschieden hat (der Gesetzestext läßt da auch wenig Platz zu.).
Bei zwei positiven Gutachten ist der Richter nahezu automatisch gezwungen dem Antrag zu entsprechen, bei einem negativen und einem positiven Gutachten kann ein drittes Gutachten in Auftrag gegeben werden. Wenn das ebenfalls positiv ist, dann bleibt auch nichts anders übrig als dem Antrag zu entsprechen. Wenn auch das negativ ausfällt, dann liegt die Entscheidung allein beim Richter ob er dem Antrag entspricht oder nicht.
Gutachten zu erstellen dauert Zeit, daß heißt, du kannst in 6 Monaten damit durch sein oder in 2 Jahren. Die Beteiligten sind zwar angehalten zügig zu arbeiten und zu einer Entscheidung zu kommen, aber zügiges Arbeiten ist ein subjektiver Begriff.

Soviel zum rechtlichen Aspekt. Aber derartige Fragen in einem österreichischen Forum zu stellen ist suboptimal, da sich die Verfahren zu sehr unterscheiden. Besser ist es auf http://www.transsexuell.de/start.shtml nachzuschauen. Die sind halbwegs informativ und aktuell.

Wäre ich Österreicherin hätte meine PÄ/VÄ wahrscheinlich schon lange. So oft wie mich deutsche Beamte, trotz meines Ausweises, für eine Bio-Frau halten... Na ja, ich habe teilweise echte Probleme zu beweisen, daß ich wirklich ich bin. Zuletzt heute Morgen... "Wir haben keinen Termin, ich erwarte einen Herrn XY."... Oh, wie ich es hasse, dann darauf bestehen zu müssen, daß ich die besagte Person bin. Ich finde es mega erniedrigend, zu zu geben, daß ich juristisch gesehen als Mann gelte, aber wenn man sich mit den Behörden auseinandersetzen muß, dann muß man das angeben was im Ausweis steht. Und das tut verdammt weh. Sad
Zu viel Wahrheit wird nicht erkannt; Zu viel Tod am Wegesrand.
Erst auf den zweiten Blick; Erkennst du was dahinter steckt.
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