LGBTI-Diskriminierung und die Café-Prückel-Affäre
RE: LGBTI-Diskriminierung und die Café-Prückel-Affäre
Beitrag #23
(30.04.2015, 12:15)GeminiStigma schrieb:
(29.04.2015, 21:18)Mike-Tanja schrieb: Das verstehe ich jetzt nicht so ganz.

Worauf ich hinaus wollte war der Fakt das manche Strafen in einem Unnötigen Maßstab geahndet werden. Meist ergibt es ja noch Sinn aber wenn man dann von Fällen mit Raubkopien von Filmen liest dan graust einem.
So hat zum Beispiel vor zwei jahren ein junger Mann für Raubkopien von 3 Spielen eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren erhalten. [hier gekürzt]

Äh, und das war dann genau wo? Sicher nicht in Österreich.

Nach österreichischem Strafrecht (§ 91 Urheberrechtsgesetz) kann man für einen strafbaren Eingriff in Urheberrechte (u.a. "Raubkopien") selbst in qualifizierter Form (= gewerbsmäßige Begehung) höchstens zwei Jahre bekommen. Und ein solches Delikt wird nicht von der Staatsanwaltschaft verfolgt sondern muss als Privatanklagedelikt von einem in selnen Rechten Verletzten auf eigenes (Kosten-) Risiko vor das Strafgericht gebracht werden.

Wer fünf Jahre ausgefasst hat, muss mehr angestellt haben, selbst das entgeltliche Verbreiten von Tonnen oder Terabytes von "Raubkopien" im Wert von einigen €- oder $-Millionen würde dazu nicht ausreichen. Dazu müsste man schon die Datenträger für die illegal kopierten Spiele vorher bei einem bewaffneten Raub erbeutet haben oder etwas in der Preisklasse.

Oder es handelt sich um eine "urban legend" bzw. eine "Sage", die im Web erzählt wird ("Ich kenn da einen, der kennt einen, dem hat es wer im Kaffeehaus erzählt, dass er einen kennt, dem das passiert ist...." Wink).
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RE: LGBTI-Diskriminierung und die Café-Prückel-Affäre - von Mike-Tanja - 30.04.2015, 13:01

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