Als sich wohlfühlender Mensch leben (dürfen...)
RE: Als sich wohlfühlender Mensch leben (dürfen...)
Beitrag #8

Das Maximum, das der Staat in den Grenzen der Menschenrechte im Anwendungsbereich der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) derzeit verlangen kann, ist, dass man sich einem von zwei Geschlechtern (männlich oder weiblich) zuordnen lässt.

Ob man dem Eintrag im Pass entsprechend lebt, geht den Staat aber absolut nichts an. Und die Punkte, an denen die Rechtsordnung zwischen Mann und Frau (rechtmäßig) unterscheidet (und damit auch einen klaren Nachweis des Geschlechts benötigt), sind inzwischen bereits ziemlich überschaubar.
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RE: Als sich wohlfühlender Mensch leben (dürfen...) - von Allgäuerin - 05.02.2015, 21:18
RE: Als sich wohlfühlender Mensch leben (dürfen...) - von Allgäuerin - 06.02.2015, 23:28
RE: Als sich wohlfühlender Mensch leben (dürfen...) - von Mike-Tanja - 07.02.2015, 12:32

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