Verweiblichen des Körpers ohne Hormone
RE: Verweiblichen des Körpers ohne Hormone
Beitrag #143
(26.04.2012, 17:30)Neira schrieb: Würde Ich Dir Öfffentlich hier sagen woher dieses Wissen Stammt würde Ich dafür per Zwangseinweisung in eine Psychiatrie verfracxhtet werden, Der Gauben aber auch dr Glaubenstaat haben es immer schon verstanden sich unliebsame Menschen, Menscchen mich solcherart entsorgentd sich vom Hals zu schaffen,

mfg
S. A. M. Z.

Nein so schnell geht das nicht mit der Einweisung.

Es gibt in Österreich ein Unterbringungsgesetz (BGBl.Nr. 155/1990 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 18/2010) welches das klar und deutlich regelt.

Voraussetzungen der Unterbringung

§ 3. In einer psychiatrischen Abteilung darf nur untergebracht werden, wer
1. an einer psychischen Krankheit leidet und im Zusammenhang damit sein Leben oder seine Gesundheit oder das Leben oder die Gesundheit anderer ernstlich und erheblich gefährdet und
2. nicht in anderer Weise, insbesondere außerhalb einer psychiatrischen Abteilung, ausreichend ärztlich behandelt oder betreut werden kann.

Unterbringung ohne Verlangen

§ 8. Eine Person darf gegen oder ohne ihren Willen nur dann in eine psychiatrische Abteilung gebracht werden, wenn ein im öffentlichen Sanitätsdienst stehender Arzt oder ein Polizeiarzt sie untersucht und bescheinigt, daß die Voraussetzungen der Unterbringung vorliegen. In der Bescheinigung sind im einzelnen die Gründe anzuführen, aus denen der Arzt die Voraussetzungen der Unterbringung für gegeben erachtet.



Von Zwangseinweisung wegen freier Meinungsäußerung, und wenn sie noch so falsch sein sollte, steht hier absolut nichts.

Also keine Angst.
Zitat



Nachrichten in diesem Thema
RE: Verweiblichen des Körpers ohne Hormone - von blackspider - 23.12.2011, 08:04
RE: Verweiblichen des Körpers ohne Hormone - von Angelika - 26.04.2012, 17:57

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