Personenstandsänderung – kl. Lösung / gr. Lösung – einige Fragen
Personenstandsänderung – kl. Lösung / gr. Lösung – einige Fragen
Beitrag #1
Hallo,

ich bin Kim. Ich bin 28 und transsexuell (von Mann zur Frau), nehme (endlich) schon seit ca. 3 Monaten gegengeschlechtliche Hormone und befinde mich in einer Psychotherapie.
Eigentlich fühle ich mich immer besser, wenn ich mir nicht um viele Dinge Sorgen machen müsste... .

Ich bin bisher meinen Weg hauptsächlich ganz alleine gegangen, war auch alles gut. Doch jetzt wird es etwas komplizert.
Jetzt wollte ich mich an die Änderung meines Vornames rann wagen bzw. meinen Personenstand ändern lassen, doch bin ich hier noch total neu auf diesem Gebiet.
Ich weis nicht wie ich mich am besten an die Sache heran wagen sollte, wie ich das umsetzen sollte denn mein Problem sind die Kosten...

Erst einmal für mich zur Aufklärung würde ich gerne wissen was genau der Unterschied zwischen der kleinen Lösung und der großen Lösung ist bzw. hab da Fragen.
Hier steht:
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&...8427,d.bGQ

bei "Namensänderung kleinen Lösung", dass der Vorname geändert wird, aber leider steht nichts dabei, dass mein Personenstand auch auf weiblich geändert wird. Passiert das da etwa nicht? Oder wurde das nur vergessen dort mit rein zu schreiben?

Danach kommt der Abschnitt: "Personenstandsänderung = große Lösung (§8 TSG)"
Der Überschrift nach zu urteilen wird nur hier der Personenstand geändert?

Sind die Kosten bei beiden "Lösungen" unterschiedlich oder gleich?

Meine absolut einzige Sorge bisher sind die Kosten, denn ich habe eigentlich kein Geld bzw. spare es für andere Dinge, Operationen die mir außerordentlich wichtig sind... .

Wie zu Anfang dieses Infoflyers steht, kann man einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen. Jedoch bringt das meiner Meinung nach nicht viel. Denn so wie es in diesen Antrag heist, muss ich 4 Jahre lang alle meine Assets offen legen und wenn ich irgendwie, zu ein wenig Geld komme bzw. mein Einkommen sich erhöt, wird mir das Geld wieder abgezogen was mir vorher durch den Antrag erstattet wurde... .
Unterm Strich bedeutet das letztendlich für mich: ich muss mich entscheiden, ob ich auf einen Stück Papier und im Ausweis, dann meinen Wunschnamen und Eintrag haben will, oder doch lieber alle meine Ressourcen erst einmal darauf konzentriere, visuel, mein äußeres dem gefühlten Geschlecht anzugleichen, was eigentlich meine oberste Priorität ist.

Das heist, ich würde ja offiziell in meinen Dokumenten ein Mann bleiben und könnte auch meinen Vornamen nicht ändern.... noch viele Jahre... .

Ich hab halt leider wirklich kein Geld ... :-(
Ist das wirklich alles so furchtbar schlimm? Kann mir bitte jemand mit Erfahrung sagen wie das bei ihm/ihr war? Oder ob es da nicht irgendwie noch andere Wege gibt?

Ich hoffe mir kann jemand helfen.

LG Kim


Edit: Oh, der Link scheint nicht richtig zu funzen.
Wenn man bei Google einfach "tsg infoflyer" eingibt, ist es bei mir gleich das zweite. Das mit Verdi.
Zitat

RE: Personenstandsänderung – kl. Lösung / gr. Lösung – einige Fragen
Beitrag #2
(22.09.2015, 21:42)Silverlight schrieb: Hallo,

ich bin Kim. Ich bin 28 und transsexuell (von Mann zur Frau), nehme (endlich) schon seit ca. 3 Monaten gegengeschlechtliche Hormone und befinde mich in einer Psychotherapie.
Eigentlich fühle ich mich immer besser, wenn ich mir nicht um viele Dinge Sorgen machen müsste... .

Ich bin bisher meinen Weg hauptsächlich ganz alleine gegangen, war auch alles gut. Doch jetzt wird es etwas komplizert.
Jetzt wollte ich mich an die Änderung meines Vornames rann wagen bzw. meinen Personenstand ändern lassen, doch bin ich hier noch total neu auf diesem Gebiet.
Ich weis nicht wie ich mich am besten an die Sache heran wagen sollte, wie ich das umsetzen sollte denn mein Problem sind die Kosten...
[hier gekürzt]
bei "Namensänderung kleinen Lösung", dass der Vorname geändert wird, aber leider steht nichts dabei, dass mein Personenstand auch auf weiblich geändert wird. Passiert das da etwa nicht? Oder wurde das nur vergessen dort mit rein zu schreiben?
[hier auch gekürzt]

Die sogenannte "kleine Lösung" nach dem deutschen Transsexuellengesetz (TSG) umfasst(e) tatsächlich nur die Änderung des Vornamens. Sonst galt personenstandsrechtlich weiter die Zuordnung zum Geburtsgeschlecht. Erst nach einer gaOP konnte man die Personenstandsänderung beantragen (= "große Lösung").

Da es inzwischen auch in Deutschland keinen OP-Zwang und keinen Scheidungszwang mehr gibt, sind die Voraussetzungen für "große" und "kleine Lösung" meines Wissens nunmehr praktisch die gleichen.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! Wave   -
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RE: Personenstandsänderung – kl. Lösung / gr. Lösung – einige Fragen
Beitrag #3
Ah danke Dir Mike-Tanja, diese Info hilft aufjedenfall schonmal sehr.
Ich hoffe da melden sich vielleicht noch ein paar mehr^^
Zitat

RE: Personenstandsänderung – kl. Lösung / gr. Lösung – einige Fragen
Beitrag #4
Hallo

Danke für die Info. ich selber möchte meine PÄ erst nach der GaOP machen wenn so alles abgeschlossen ist.

Grüße Ann Lie
Zitat

RE: Personenstandsänderung – kl. Lösung / gr. Lösung – einige Fragen
Beitrag #5
Gibt es hier einige, welche die PÄ schon gemacht haben?
Mit welchen Kosten war das nun eigentlich tatsächlich verbunden?
Das wird mit Sicherheit bei verschiedenen auch immer ein bisschen anders gewesen sein.
Zitat

RE: Personenstandsänderung – kl. Lösung / gr. Lösung – einige Fragen
Beitrag #6
(23.09.2015, 10:56)Silverlight schrieb: Gibt es hier einige, welche die PÄ schon gemacht haben?

Ergänzen wir sicherheitshalber: "in Deutschland". Das Verfahrensrecht und die Behördenzuständigkeit bei der PÄ unterscheiden sich in Deutschland und Österreich doch ziemlich deutlich.
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RE: Personenstandsänderung – kl. Lösung / gr. Lösung – einige Fragen
Beitrag #7
Tja, ich bin noch dabei, aber der Kostenvorschuss an die Gerichtskasse waren erstmal 1500 Euro. Die Gesamtkosten für dass Verfahren können sich aber durchaus noch verdoppeln oder verdreifachen.
Immer dran denken, das Gericht gibt zwei Gutachten in Auftrag und gerichtlich bestellte Fachpsychologen haben einen Stundensatz von ca. 100 Euro. Wenn der Gutachter dann 10 bis 15 Stunden für das Erstellen des Gutachtens berechnet, dann kommt man schnell auf Gutachterkosten von 2000 bis 3000 Euro (sind ja zwei unabhängige Gutachter, die beide bezahlt werden wollen).
Wenn dann die Gutachten, aus welchen Gründen auch immer, zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, wird ein drittes Gutachten nötig, also noch mal rund 1000 Euro mehr.
Und on Top kommen dann noch die Gerichtskosten, die sich auch auf ein paar Hundert Euro belaufen.
Also ist man schnell bei 4000 bis 5000 Euro.

Deswegen ich auch gleich den Antrag auf Änderung des Vornamens und Änderung des Personenstandes zusammengestellt, damit das in einem Verfahren zusammengefasst wird. Erst das eine und dann später das andere bedeutet unter Umständen zusätzliche Kosten, weil das fürs Gericht zwei Verfahren sind, die getrennt berechnet werden.

Na ja, schauen wir mal nächsten Monat habe ich einen Vorsprachetermin beim Gericht. Vielleicht weiß ich dann mehr.
Zu viel Wahrheit wird nicht erkannt; Zu viel Tod am Wegesrand.
Erst auf den zweiten Blick; Erkennst du was dahinter steckt.
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RE: Personenstandsänderung – kl. Lösung / gr. Lösung – einige Fragen
Beitrag #8
Als Hinweis gedacht, denn sonst lassen sich manche womöglich ganz davon abbringen...

(23.09.2015, 20:35)Eva_Tg schrieb: ... die Gerichtskasse ...

Es gibt in Deutschland die sog Prozesskostenhilfe - in der Schweiz die Unentgeltliche Rechtspflege - sowie Verfahrenshilfe in Österreich und Liechtenstein.

Zumindest in Österreich benötigt man aber kein Gerichtsverfahren für die Namensänderung bzw Personenstandsänderung.

Bei anderen Verfahren: Wenn man zB grade etwas geerbt hat, dann hat man da wohl auch in Österreich nicht/so schnell die Möglichkeit dazu - ebenso wenn man innerhalb der anherigen drei Jahre Frist wieder mehr zB Einkommen hat...
[Bild: avatar_202.jpg] „NATSUME! NATSUMEe! NATSUMEee!“ — Nyanko-Sensei en.wikipedia.org/wiki/Natsume%27s_Book_of_Friends
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RE: Personenstandsänderung – kl. Lösung / gr. Lösung – einige Fragen
Beitrag #9
Wurde am Anfang des Themas nicht erklärt, dass die Fragestellerin keine Prozesskostenhilfe bekommt?
Und wurde nicht ferner explizit nach den Kosten gefragt, die bei einem Verfahren in Deutschland auf einen zukommen?

Also habe ich genau diese Fragen beantwortet, sofern mein Kenntnissstand es zu läßt. Ich bin nämlich in der Situation, dass ich meine PA/VÄ selbst zahlen darf.
Ich denke, wer das wirklich will, wird sich davon nicht abschrecken lassen.

Tut mir leid, aber so sind nunmal die Fakten, das Gerichtsverfahren zur PÄ/VÄ in Deutschland verursacht mehrere Tausend Euro an Kosten. und ob man Prozesskostenhilfe kriegt kann sich jeder selbst ausrechnen. Ich halte es jedenfalls für sehr blauäugig, zu denken, dass man die PÄ/VÄ in Deutschland umsonst bekommt.
Zu viel Wahrheit wird nicht erkannt; Zu viel Tod am Wegesrand.
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RE: Personenstandsänderung – kl. Lösung / gr. Lösung – einige Fragen
Beitrag #10
Es war als allgemeiner Hinweis gedacht, nicht auf Dich alleine bezogen Smile

Angeblich gibts ja sogar Wohnsitzwechsel innert der EU um zB eine schnellere bzw kostengünstigere Änderung herbeizuführen (hatten wir doch auch schon zum Thema) Wink

Also wer es wirklich will, findet immer einen Weg - wie ungerecht es nun auch immer sein mag, wenn man es aktuell in DE selbst finanzieren muss, wenn nach Strich und Punkt "zu viel" an wie auch immer gearteten Einkommen bzw Vermögen nachweisbar ist...
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