Steuerausgleich und Honorarnoten
RE: Steuerausgleich und Honorarnoten
Beitrag #2
Alles das, was Du von Deiner Krankenkasse im Jahr 2015 nicht bezahlt bekommen hast, kannst Du als Aufwendung/en im Krankheitsfall (Diagnose TS bzw ICD F64.0) in Deine Einkommensteuererklärung (Formular E1 bzw https://finanzonline.bmf.gv.at/ ) reinnehmen, also Psycho- und Hormon-Therapie-Kosten.

Es könnte sein, dass Du aber nach einer Diagnose/Befund vom Finanzamt gefragt wirst, die automatisierte Berechnung also nicht sofort durchgeht und von einem Finanzbeamten manuell kontrolliert wird; Da genügt aber idR eine Kopie vom jeweiligen Arzt - die Rechnungen/Honorarnoten am Besten sieben Jahre aufheben, sicher ist sicher Wink
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RE: Steuerausgleich und Honorarnoten - von Bonita - 27.12.2015, 21:14

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