Transsexualität im Grundgesetz DE und AT?
RE: Transsexualität im Grundgesetzt DE und Aut?
Beitrag #2
Die Frage ist gelinde gesagt ziemlich unsinnig. Transidentität ist ein psychologischer Zustand, der nicht heilbar oder veränderbar ist.

Nur was der Staat anerkennt und was nicht, bleibt dem Prozess der demokratischen Willensbildung überlassen. Natürlich kann das TSG abgeschafft werden, ebenso könnten die gesetzlichen Grundlagen für die Anerkennung von Behinderungen wie Autismus oder MS abgeschafft werden. Sowas nennt man ganz allgemein Abbau des Sozialstaates und Verkleinerung des Gesundheitssystems.
Bei den beiden Beispielen, eine geistige und eine körperliche Behinderung, wäre der Aufschrei und die Empörung sicherlich groß, im Falle der Transidentität eher weniger.

Was auch immer der Staat anerkennt und was nicht, letztlich ändert das nichts an der Situation der Betroffenen, Verschlechterungen in der Anerkennung und Streichung der Versorgung verschlimmert die Situation höchstens.
Außerhalb Europas (und teilweise sogar innerhalb Europas) sieht die Sache nämlich wesentlich schlechter aus, als bei uns. In den meisten Staaten der Welt gibt es Null gesetzliche Anerkennung und keinen Anspruch auf medizinische Versorgung.
Da können wir uns in Deutschland noch glücklich schätzen, dass wir überhaupt eine gesetzliche Grundlage haben, die einen (doch recht komplzierten) Weg zur Anerkennug des gefühlten Geschlechts bietet, und dass wir ein Gesundheitssystem haben, was die meisten Kosten für unsere Behandlungen trägt.

Nur es gibt nichts was den Staat daran hindert, diese Anerkennung auf demokratischen Wege abzuschaffen oder die Gesundheitsleistungen zu streichen. Transidentität wird im Grundgesetz nicht erwähnt. Warum auch? Das Grundgesetz ist allgemein gehalten und regelt keine Einzelfälle oder spezielle Umstände. Die Frage wie weit Gesetze dann mit dem Grundsetz konform gehen ist eine rein juristische, über die man jahrelang streiten kann. Genauso wie die Frage, ob das Außerkraftsetzen von Gesetzen mit dem Grundsetz vereinbar ist.

Und zur Geschichte des TSG, das Gesetz ist von 1982 und inzwischen gibt es rund 30 Urteile des Bundesverfassungsgerichts bezüglich des TSG. Also im Durchschnitt stand einmal im Jahr die Frage im Raum, ob dieser oder jener Teil des TSG überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Der OP-Zwang wurde auch erst 2011 gekippt, weil mit dem Grundgesetz nicht vereinbar; das Recht auf körperliche Unversehrheit kann durch kein Gesetz untergraben bzw. umgangen werden. Vor dem Urteil haben Menschen ohne OP höchstens einen neuen Vornamen bekommen, aber keinen neuen Geschlechtseintrag.

Wenn man von Transidentität betroffenen ist, gehört einer kleinen Minderheit an, mit der der Staat nach Gutdünken umgeht und die gesellschaftlich ziemlich am Rand steht. Gesellschaftlich steht man oft ziemlich am Rand und Diskriminierung und Benachteiligung ist beinahe alltäglich und für die meisten Rechte muss man hart und lange kämpfen.

Transidentität ist bestimmt kein Grundrecht. In wie weit es anerkannt wird und in wie weit die Kosten für die Behandlung dieses Zustandes übernommen werden ist eine rein politische Auslegungssache und die Ansichten können sich jeder Zeit ändern.

Nicht umsonst versuchen die meisten Betroffenen ihre Transition möglichst schnell hinter sich zu bringen und mehr oder weniger als normale Angehörige des Wunschgeschlechts zu leben. Wenn man sich zu lange mit den ganzen Aspekten der Transition auseinander setzt, wird man zwangsläufig irgendwann unglücklich.
Zu viel Wahrheit wird nicht erkannt; Zu viel Tod am Wegesrand.
Erst auf den zweiten Blick; Erkennst du was dahinter steckt.
WWW
Zitat



Nachrichten in diesem Thema
RE: Transsexualität im Grundgesetzt DE und Aut? - von Eva_Tg - 10.07.2016, 10:28

Gehe zu: