Transsexualität im Grundgesetz DE und AT?
RE: Transsexualität im Grundgesetzt DE und Aut?
Beitrag #4
Das Recht auf Selbstbestimmung ist aber ohne staatliche Anerkennung und gesetzliche Grundlage eher begrenzt.

Ich erinnere mich noch wage an eine Begebenheit, die sich Ende der 80iger, Anfang der 90iger zugetragen haben soll. Dabei mußte sich ein "Transvestit" (wie genau man die Person nun heute einordnen möchte, sei dahin gestellt) vor Gericht verantworten, weil von Seiten des Arbeitsamtes unterstellt wurde, besagte Person habe das Zustandekommen eines Arbeitsvertrages bewußt und vorsätzlich verhindert, durch entsprechende gegengeschlechtliche Kleidung und Verhalten beim Vorstellungsgespräch.
Wie die Gesetze damals im Detail ausgesehen haben, weiß ich nicht mehr, aber "vorsätzlicher Sozialbetrug" war glaube ich schon immer eine Starftat.
Und die Argumentation der Behörden war eindeutig, hätte die fragliche Person sich nicht so unmöglich gekleidet und benommen, wäre sie nicht mehr auf Sozialleistungen angewiesen.
Damals mag es schon das TSG gegeben haben, aber Personen, die nicht darunter fielen, oder vielleicht noch nicht oder vielleicht nur zum Teil, hatten da eigentlich wenig Recht auf Selbstbestimmung.
Oder besser gesagt man sieht wie die Behörden das Recht gegen die Person ausgelegt haben.

Heute hat man andere Grundlagen und einen anderen Grad der Anerkennung, heute ist es mehr als Unwahrscheinlich, dass man Menschen mit Geschlechtsproblemen auf diese Weise aus ihren Problemen auch noch einen Strick dreht, aber vor 20 Jahren...

Wie gesagt, einen Zustand kann der Staat nicht verbieten, aber er kann Schutzfunktionen abbauen und er kann im schlimmsten Fall sogar unerwünschtes, abweichendes Verhalten bestrafen.
Immer dran denken, in der BRD gab es auch mal einen "Schwulen-Paragraph" und es gibt Leute, die sind deswegen ins Gefängniss gewandert. Und noch schlimmer, diese Männer sind bis heute nicht rehabilitiert, juristisch gelten sie nach wievor als vorbestraft.
Soviel zum Thema Recht auf Selbstbestimmung und Rechtsstaatlichkeit.

Das mögen alles Dinge aus der Vergangenheit sein, aber das sollte vor Augen führen, wie dünn die Trennlinie eigentlich ist.
Es gibt viele Details, die ich kritisiere, aber ich erkenne auch an, dass ich aktuell ohne größere Probleme meine Transition machen kann. Früher wäre das so alles nicht möglich gewesen.
Zu viel Wahrheit wird nicht erkannt; Zu viel Tod am Wegesrand.
Erst auf den zweiten Blick; Erkennst du was dahinter steckt.
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RE: Transsexualität im Grundgesetzt DE und Aut? - von Eva_Tg - 10.07.2016, 13:32

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