Entschließung des Europäischen Parlaments vom 1. März 2018
RE: Entschließung des Europäischen Parlaments vom 1. März 2018
Beitrag #2
(06.03.2018, 10:21)Katzenmutti Lydia schrieb: ... Punkt 66: 
http://www.europarl.europa.eu/sides/getD...anguage=DE
Da zitier ma am Besten mal gleich:
Zitat:...
61.  bedauert, dass lesbische, schwule, bi-, trans- und intersexuelle Personen (LGBTI) Mobbing und Belästigung erleben und in unterschiedlichen Bereichen ihres Lebens diskriminiert werden;

62.  verurteilt alle Formen der Diskriminierung von LGBTI-Personen; fordert die Mitgliedstaaten auf, Gesetze zu erlassen und politische Maßnahmen zu ergreifen, mit denen Homophobie und Transphobie bekämpft werden;

63.  fordert die Kommission auf, eine Agenda vorzulegen, mit der unter Beachtung der Befugnisse der Mitgliedstaaten für gleiche Rechte und Chancen für alle Bürger gesorgt wird, und über die ordnungsgemäße Durchsetzung und Durchführung der EU-Rechtsvorschriften zu wachen, die von Belang für die LGBTI-Rechte sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, dabei eng mit zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammenzuarbeiten, die sich für die Rechte von LGBTI-Personen einsetzen;

64.  fordert diejenigen Mitgliedstaaten, die Rechtsvorschriften für gleichgeschlechtliche Partnerschaften bzw. Ehen erlassen haben, auf, die von anderen Mitgliedstaaten angenommenen Bestimmungen, die ähnliche Auswirkungen haben, anzuerkennen; erinnert an die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, vollständig umzusetzen, auch in Bezug auf gleichgeschlechtliche Paare und deren Kinder; begrüßt, dass immer mehr Mitgliedstaaten Gesetze zu eheähnlichen Gemeinschaften, zivilen Partnerschaften oder der Ehe eingeführt bzw. überarbeitet haben, um Diskriminierung aufgrund der gelebten sexuellen Orientierung gleichgeschlechtlicher Paare und ihrer Kinder zu unterbinden, und fordert die anderen Mitgliedstaaten auf, entsprechende Gesetze einzuführen; fordert die Kommission auf, einen Vorschlag bezüglich der uneingeschränkten gegenseitigen Anerkennung der Wirkung aller Personenstandsurkunden in der gesamten EU vorzulegen, einschließlich der rechtlichen Anerkennung der Geschlechtszugehörigkeit, Ehen und eingetragener Partnerschaften, um diskriminierende rechtliche und administrative Hindernisse für Bürger abzubauen, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben;

65.  begrüßt Initiativen zum Verbot von Reparativtherapien für LGBTI-Personen und zum Verbot der Pathologisierung von Transgender-Identitäten und fordert alle Mitgliedstaaten auf, ähnliche Maßnahmen zu ergreifen, mit denen das Recht auf Geschlechtsidentität und auf Ausdruck der Geschlechtlichkeit geachtet und gewahrt wird;

66.  bedauert, dass Transgender-Personen in den meisten Mitgliedstaaten immer noch als psychisch krank gelten, und fordert die betreffenden Mitgliedstaaten auf, ihre nationalen Verzeichnisse der psychischen Erkrankungen zu überarbeiten und alternative Modelle des Zugangs zu entsprechenden Behandlungen auszuarbeiten, die nicht mit einem Stigma einhergehen, damit alle Transgender-Personen auch künftig die medizinische Behandlung erhalten können, die sie benötigen; bedauert, dass derzeit noch immer mehrere Mitgliedstaaten Anforderungen an Transgender-Personen stellen und so z. B. einen medizinischen Eingriff für die Anerkennung ihrer Geschlechtsumwandlung, unter anderem in Pässen und Ausweisdokumenten, und eine Zwangssterilisierung als Voraussetzung für die Geschlechtsumwandlung fordern; stellt fest, dass derlei Bedingungen eindeutig Menschenrechtsverletzungen darstellen; fordert die Kommission auf, den Mitgliedstaaten Leitlinien zu den besten Modellen für die Anerkennung der Geschlechtszugehörigkeit in Europa an die Hand zu geben; fordert die Mitgliedstaaten auf, Geschlechtsumwandlungen anzuerkennen und den Zugang zu schnellen, zugänglichen und transparenten Verfahren für die rechtliche Anerkennung der Geschlechtszugehörigkeit ohne medizinische Anforderungen wie Operationen, Sterilisierungen oder psychiatrische Gutachten zu ermöglichen;

67.  begrüßt die von der Kommission ergriffene Initiative, im Rahmen der Revision der von der Weltgesundheitsorganisation herausgegebenen Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD) die Depathologisierung von Transgender-Identitäten voranzutreiben; fordert die Kommission auf, mehr dafür zu tun, dass für Gendervarianz in der Kindheit keine neue ICD-Diagnose eingeführt wird;

68.  fordert die Kommission auf, Daten in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen, denen intersexuelle Personen in allen Lebensbereichen ausgesetzt sind, zu erheben und den Mitgliedstaaten Leitlinien für bewährte Verfahren zum Schutz der Grundrechte intersexueller Personen zur Verfügung zu stellen; bedauert, dass in 21 Mitgliedstaaten der EU noch immer chirurgische Eingriffe an intersexuellen Kindern zur genitalen „Normalisierung“ vorgenommen werden, obwohl sie medizinisch nicht notwendig sind und medizinische Eingriffe an Kindern diese langfristig psychisch traumatisieren;
...


(06.03.2018, 10:21)Katzenmutti Lydia schrieb: ... und hier:
https://de-de.facebook.com/atme.ev/posts...4173321454
Zitat:Bewertung:

Die Entschliessung des EU-Parlaments geht in die richtige Richtung, da sie die TTI-Themen anspricht, basiert aber auf einem geschlechterdeutenden Weltbild. Die Grundlage des Textes ist nicht ausreichend. Es wird nicht von LSBTTIQ gesprochen, sondern von LGBTI. Dahinter verbirgt sich in der Regel eine Missachtung der Rechte von Menschen mit Transsexualität. Auch wenn in dem Text "Transsexualität" in der Einleitung genannt wird, geht es anschliessend um "Transgender-Identitäten" und "Gendervarianz" und nicht um Transsexualität. Damit ergeben sich folgende Lücken:

a) Transsexuelle Menschen wissen über eine körperliche Abweichung zu ihrem Geschlecht Bescheid. Es braucht eine medizinische Versorgung, die Transsexualität in den Mittelpunkt der Behandlung stellt und nicht die Abfrage von "Gender Identitäten". Da braucht es medizinische Sicherheit. Der Text erwähnt dies nicht.

b) Kinder mit abweichenden Körpern, die unter diesen leiden, existieren. Zu Menschenrechten gehört auch, die medizinische Versorgung sicher zu stellen (Recht auf Gesundheit).

c) Transsexualität zu einer Frage der "Geschlechtsidentität" zu machen, ist bereits ein reparativer Ansatz und der Versuch einer Umpolung. So sind Frauen mit Transsexualität keine biologischen Männer mit abweichender Genderidentität. Sie werden ausgehend des Ansatzes der Psychosexologie aber weiterhin so behandelt, und "Gender Varianz" immer noch in den Mittelpunkt der medizinischen Behandlung gestellt (anstatt die Behandlung körperlicher Variationen).

d) Nachdem Lobbyorganisationen, die sich für "Transgender"-Belange ("Trans*personen) eingesetzt haben, aber das Thema Transsexualität vereinnahmt haben, in den letzten Jahren prominent vertreten waren, Menschen mit Transsexualität aber nicht zu Wort kamen oder bewusst ignoriert oder verleugnet wurden, stellt sich die Frage: Wann werden auch Menschen mit Transsexualität zu Wort kommen? Wann werden ihre Anliegen in der Politik ernst genommen?

Zu empfehlen wäre auch der EU, Transsexualität innerhalb von LGBTTIQ anzuerkennnen. Dies ist hier noch nicht der Fall. Die geschlechtliche Weltsicht, die hinter dem EU-Text steckt, basiert immer noch auf einem Weltbild, das die Selbstaussage von Menschen über ihr Geschlecht (und nicht ihre Geschlechtsidentität!) nicht anerkennt. Der Text ist damit inkonsequent.
Thinking

(06.03.2018, 10:21)Katzenmutti Lydia schrieb: Auch wichtig für diese Diskussion hier; http://community.transgender.at/showthre...284&page=4
(Rhetorisch) In Bezug auf "Hassreden" gar?  Eyebrow
[Bild: avatar_202.jpg] „NATSUME! NATSUMEe! NATSUMEee!“ — Nyanko-Sensei en.wikipedia.org/wiki/Natsume%27s_Book_of_Friends
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RE: Entschließung des Europäischen Parlaments vom 1. März 2018 - von Bonita - 06.03.2018, 11:06

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